Presseaussendung von: Büro LH Dörfler
Weitere Vorgehensweise wird mit Rechtsexperten geprüft
Klagenfurt (LPD). Nach Bekanntwerden der aktuellen Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes hinsichtlich der Anbringung weiterer zweisprachiger Ortstafeln stellte Landeshauptmann Gerhard Dörfler heute, Dienstag, klar, dass er dieses Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes vorerst zur Kenntnis nimmt. Zugleich hält der Kärntner Landeshauptmann fest, dass einige betroffene Ortschaften, wie zum Beispiel Loibach in der Gemeinde Bleiburg, Bad Eisenkappel oder Frög in der Gemeinde Rosegg, aufgrund des hohen Prozentsatzes slowenischsprachiger Bürger auf Basis der Volkszählung 2001 grundsätzlich außer Streit stehen. "Diese drei und andere Ortschaften wurden bereits im Rahmen der aktuellen Verhandlungen zur Lösung der Kärntner Ortstafelfrage besprochen und werden als solche auch von allen Verhandlungspartnern akzeptiert", stellte Dörfler klar.
Anders verhalte es sich aber bei den Ortschaften in den Gemeinden Eberndorf und Sittersdorf. "Diese beiden Gemeinden betreffend ist das Verfassungsgerichtshofserkenntnis als problematisch zu sehen. In den betroffenen Ortschaften gibt es einen geringen Volksgruppenanteil und nach Gesprächen mit Gemeindenvertretern sowie mit der Bevölkerung konnte ich in den letzten Wochen und Monaten Signale orten, die auf ein stark ausgeprägtes Unverständnis hinsichtlich der Aufstellung zweisprachiger Ortschaften hindeuten", so Dörfler.
Um die weitere Vorgehensweise zu klären, wird der Landeshauptmann in den nächsten Tagen mit Rechtsexperten des Landes prüfen, wie mit der Entscheidung sowohl hinsichtlich der außer Streit stehenden als auch hinsichtlich der eher problematischen Ortschaften umzugehen ist. Was die unstrittigen Ortschaften betrifft, kann sich Dörfler aber vorstellen, die zweisprachigen Ortstafeln bereits vor der vom Verfassungsgerichtshof gesetzten Frist aufzustellen.
"Ich bedaure die aktuelle Vorgehensweise des Verfassungsgerichtshofes sehr. Nachdem dieser einer einstimmig von der Kärntner Landesregierung beschlossenen Stellungnahme vom Dezember 2010 leider nicht gefolgt ist und in der entscheidenden Phase der gut laufenden Ortstafel-Verhandlungen ein solches Erkenntnis getroffen hat, hoffe ich, dass trotz dieser voreiligen Entscheidung der Verfassungsrichter die Verhandlungen nicht gestört werden und es gelingt, eine abschließende Lösung in der Kärntner Ortstafelfrage zu erzielen. Denn die Kärntner Bevölkerung wünscht sich eine finale und dauerhafte Lösung im Verfassungsrang", so Dörfler.
Foto: LPD
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