Presseaussendung von: LHStv. Scheuch
LHStv. Scheuch: Antragsformulare auch auf www.jugendstartgeld.at erhältlich
Klagenfurt (LPD). Im Jahr 2011 kommen Kärntner Jugendliche des Jahrganges 1992 in den Genuss des Kärntner Jugendstartgeldes. Jugendliche können förderwürdige Aufwendungen, die sie zwischen dem 16. und 19. Lebensjahr getätigt haben, einreichen und dabei aus drei Förderbereichen wählen. "Mittlerweile wurde bereits das 1000. Kärntner Jugendstartgeld im Jahr 2011 ausbezahlt", zieht Jugendreferent LHStv. Uwe Scheuch nach zwei Monaten Bilanz.
Die Unterstützung gibt es für Kosten der Führerscheinausbildung, Weiterbildung, die der beruflichen Höherqualifizierung dient, sowie für Heim,- Wohnungs- und Mietkosten von Schülern, Lehrlingen und Studenten. Pro Bereich werden maximal 300 Euro ausbezahlt, die maximale Förderhöhe ist mit 900 Euro begrenzt. "Bis 31. März 2011 haben die Jugendlichen des Jahrganges 1991 die Chance, noch schnell ihren Antrag abzugeben, nach diesem Stichtag wird für diesen Jahrgang kein Jugendstartgeld mehr ausbezahlt", erklärt Scheuch.
Das Formular für den Jahrgang 1992 (gültig bis 31.03.2012) ist beim Kärntner Jugendreferat, bei den Gemeindeämtern oder unter www.jugendstartgeld.at erhältlich. Nach Bestätigung durch die Heimatgemeinde kann das Formular ordnungsgemäß ausgefüllt und mit sämtlichen Rechnungen, Belegen und Bestätigungen beim Kärntner Jugendreferat eingereicht werden.
Info-Hotline: 050 536 - 30 000
Foto: Büro LHStv. Scheuch