Presseausendung von: Büros LHStv. Scheuch, LR Ragger
LHStv Scheuch und LR Ragger zu Missbrauchsvorwürfen: Umsetzung eines Maßnahmenkataloges dringend notwendig
Klagenfurt (LPD). Als Reaktion auf die nicht abebbenden Missbrauchsvorwürfe innerhalb und außerhalb der Kirche setzt jetzt die Kärntner Landesregierung erste Maßnahmen. Das gaben heute, Mittwoch, Schulreferent LHStv. Uwe Scheuch und Sozialreferent LR Christian Ragger bekannt.
"Im Schulbereich werden wir gemeinsam mit dem Sozialreferat die Aufklärung und Information verstärken. Es gibt von mir die Weisung, im Verdachtsfall sofort die Behörden einzuschalten, die Schuluntersuchungen werden verschärft und mit den Eltern zusammen wird ein Fragenkatalog zu Verhaltensauffälligkeiten erarbeitet", gab Scheuch bekannt. Außerdem strebe man eine Serie von Gesetzesverschärfungen an. "Opferhilfe muss eindeutig vor Täterschutz gehen", so Scheuch.
Scheuch kündigte weiters an, dass es im Landtag einen dringlichen Antrag geben werde, der folgende Punkte umfassen soll: Anhebung des Strafrahmens, Abschaffung der Verjährung, Einführung der Anzeigepflicht, absolutes Berufsverbot einschlägig Verurteilter im Betreuungs- und Erziehungsbereich, chemische Kastration im Wiederholungsfall und keine vorzeitige Haftentlassung.
Sozialreferent Ragger berichtete, dass die Anlaufstelle für Missbrauchsopfer in der Kärntner Landesregierung erschreckende Missbrauchsfälle in den letzten Tagen erhalten habe. Die konkreten Tatbestände, welche der Hotline gemeldet wurden, werden selbstverständlich nur anonymisiert zusammengefasst. "Es reicht von Kindern, die eine Behinderung haben und in Schülerheimen missbraucht wurden, bis hin zu zwei Schwestern, welche in den 80iger Jahren in einem Schülerheim von einem Priester regelmäßig sexuell missbraucht wurden. Eine Schwester wurde mit dieser schrecklichen Erfahrung nicht fertig und hat sich das Leben genommen", berichtete Ragger.
Das Schweigen werde jetzt leichter gebrochen, dank der Unabhängigkeit der Ombudsstelle würden erschütternde Fälle ans Tageslicht kommen. Es habe sich auch ein Betroffener gemeldet, der vor Jahren wegen Kindesmissbrauchs die kirchliche Ombudsstelle in Anspruch genommen hätte. Resultat: Nur eine Versetzung des Täters, aber keine Einschaltung des Staatsanwalts. "Es muss alles aufgeklärt werden. Dafür braucht es externe Fachleute, rechtzeitige Information und eine nachhaltige Aufklärung, denn jeder Fall von Kindesmissbrauch ist einer zuviel", meinten Scheuch und Ragger.
Ragger appelliert an die Medien eindringlich, die Hotline der Anlaufstelle des Landes Kärnten 0800 - 211390 nochmals zu veröffentlichen, da diese Ombudsstelle anders als jene der Kirche sei. "Der Unterschied zur Ombudsstelle der katholischen Kirchen ist, dass wir eine genaue straf- und zivilrechtliche Prüfung durchführen und hier eine erfahrene Psychotherapeutin fungiert, die in allen Fällen vollkommen unabhängig und weisungsfrei agiert", so der Sozialreferent.
Auch im Sozialbereich wurden bereits erste Maßnahmen gesetzt. So wurde veranlasst, dass sämtliche Jugendwohlfahrtseinrichtungen des Landes Kärnten, einschließlich des Landesjugendheims, überprüft werden. "Ich werde hinkünftig dafür Sorge tragen, dass, wenn es zu Einstellungen im Bereich der Jugendwohlfahrt kommt, eine psychologische Stellungnahme bzw. ein Gutachten abgegeben werden muss, ob die pädagogische Person auch geeignet ist, mit Kinder umzugehen", so Ragger
Foto: LPD