Presseaussendung von: Büro LR Kaiser
LR Kaiser: „Damit setzt die Kärntner Politik einen dringend notwendigen Akt der politischen Hygiene!“
In einer einstimmigen von der SPÖ eingebrachten Resolution der heutigen Sitzung der Landesregierung wird die Bundesregierung aufgefordert sicherzustellen, „dass es keine Änderung bzw. Aufhebung des NS-Verbotsgesetzes geben wird“.
Das gab der stellvertretende Parteivorsitzende der SPÖ-Kärnten, LR Peter Kaiser, im Anschluss an die Regierungssitzung bekannt. Außerdem wird die die Österreichische Bundesregierung mit dieser Resolution aufgefordert, „dafür Sorge zu tragen, dass Personen, die nachweislich gegen eines der vier Verbote des NS-Verbotsgesetzes (NSDAP, SA, SS und daran angelehnte Organisationen, die Neuerrichtung solcher Vereinigungen, das Setzen derartiger Handlungen oder das Gutheißen oder Verharmlosen der Verbrechen, die während des Nationalsozialismus geschehen sind) verstoßen, nicht zur Wahl zur Bundespräsidentschaft zugelassen werden“.
Für Kaiser stelle diese Resolution einen in Anbetracht der jüngsten Ereignisse und Aussagen der FPÖ-Kandidatin zur Bundespräsidentschaftswahl, Barbara Rosenkranz, „dringend notwendigen Akt der politischen Hygiene dar“.
Foto: Büro LR Kaiser