Presseausendung von: Arbeiterkammer Kärnten
Experte Höfferer: „Wegen gesteigerter Gefahrenlage fällt Geschäftsgrundlage weg“ – Zumutbare und gleich- oder höherwertige Umbuchung muss jedoch angenommen werden
Die Konsumentenschützer der KÄRNTNER ARBEITERKAMMER verweisen aufgrund der aktuellen Terrorgefahr in Tunesien auf ein kostenloses Rücktrittsrecht bei gebuchten Pauschalreisen in das nordafrikanische Land. „Wegen der gesteigerten Gefahrenlage fällt die Geschäftsgrundlage weg“, erklärt AK-Konsumentenschützer Herwig Höfferer.
Wenn ein Reiseveranstalter eine „zumutbare und gleich- oder höherwertige“ Umbuchung anbietet, muss diese jedoch angenommen werden. Ein Badeurlaub in Tunesien kann etwa durch einen Badeurlaub in Griechenland ersetzt werden. Hingegen kann eine Studienreise durch das nordafrikanische Land nicht mit einem Tauchurlaub in Ägypten getauscht werden.
Einige große Reiseveranstalter haben ihren Kunden bereits kostenlose Stornierungen bzw. Umbuchungen angeboten. Sollten dennoch Probleme auftreten, bieten die Konsumentenschützer der AK umfassende Beratung an.
Unsere Experten sind unter 050477-2000 erreichbar.
Foto: KK
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