Presseaussendung von: Die Grünen Kärnten
Kritik an Landtagspräsident Lobnig. Holub: „Hätte Anzeige von Scheuch-Brüder an Unvereinbarkeitsausschuss weiterleiten müssen!“. Entscheidung über Unvereinbarkeit muss der Ausschuss treffen, nicht Landtagspräsident Lobnig. Scheuchs haben nur Besitz und nicht Bewirtschaftung gemeldet.
Klagenfurt (09.06.11) – Im Zuge des heutigen RVI-Ausschusses im Kärntner Landtag weiß LAbg. Rolf Holub, Landessprecher der Grünen Kärnten, neues zur Unvereinbarkeits-Causa der Gebrüder Scheuch zu berichten.
Bereits letztes Jahr haben die Grünen die Einhaltung des Unvereinbarkeitsgesetzes für Politiker im Kärntner Landtag gefordert. Die Einhaltung des Unvereinbarkeitsgesetzes sieht dabei die Nennung von etwaigen Ausübungen mit Erwerbsabsicht für Regierungsmitglieder vor. Dazu stellten die Grünen im letzten Jahr eine Anfrage an LhStv. Uwe Scheuch.
Erst nach langem und intensivem Druck hatte sich Uwe Scheuch dazu durchgerungen, seine Besitzverhältnisse neben seiner politischen Arbeit zu melden. Auf eine Meldung seiner Nebentätigkeiten verzichtete er jedoch. Die EU-Transparenzdatenbank zeigte zum damaligen Zeitpunkt, dass Fördergelder in Richtung der Scheuchs geflossen sind. Fördergelder werden jedoch nur dann ausbezahlt, wenn auch Tätigkeiten vorliegen. Die Anzeige der Besitze wiederum erfolgte lediglich an Scheuchs Parteifreund und 1. Landtagspräsidenten, Josef Lobnig. Dieser unterließ daraufhin jede weitere Tätigkeit und ließ die Causa ruhen.
Eine falsche Vorgehensweise, wie Verfassungsrechtler Bernd-Christian Funk im heutigen Ausschuss bestätigte: „Lobnig hätte die Meldung der Gebrüder Scheuch unverzüglich an den Unvereinbarkeitsausschuss weiterleiten müssen. Der Unvereinbarkeitsausschuss hat daraufhin zu entscheiden, ob bei den Tätigkeiten eine Unvereinbarkeit vorliegt. Diese Entscheidung kann nicht vom Landtagspräsidenten getroffen werden. Dass Lobnig die Meldungen in der Schublade behält entspricht nicht der richtigen Vorgehensweise und besitzt einen faulen Beigeschmack. Sollen hier mögliche Unvereinbarkeiten im stillen Kämmerlein gehalten werden?“ fragt Holub und fordert die unverzügliche Weiterleitung der Meldungen an den Unvereinbarkeitsausschuss.
Holub sieht damit auch die Grünen-Abgeordnete Dr. Barbara Lesjak im Recht, die im letzten Jahr nach der Anfrage zur Einhaltung des Unvereinbarkeitsgesetzes von Uwe Scheuch im Landtag diskreditiert wurde: „Die Verfassungsexperten haben uns heute schlussendlich in unserem Verdacht, dass nicht alles korrekt abgelaufen sein dürfte, bestätigt“ so der Grünen-Landessprecher.
Foto: Grüne Kärnten