Presseaussendung von:Bürgermeister Christian Scheider
Klagenfurter Magistratsdirektorin muss in der Ausübung ihrer Funktion vor politischer Einflussnahme und Willkür geschützt werden
Klagenfurt - Alle Österreichischen Statutarstädte, mit Ausnahme Klagenfurts, verfügen über pragmatisierte Magistratsdirektoren und entsprechen damit der Österreichischen Bundes-Verfassung. Ein Vorstoß des Personalreferenten, auch in der Landeshauptstadt in dieser Angelegenheit für gesetzteskonforme Rechtsverhältnisse zu sorgen, wurde von den Fraktionen SPÖ, ÖVP und Grüne abgeschmettert. „Mit ihrer Haltung verstoßen diese Senatsmitglieder gegen die
Österreichische Bundes‐Verfassung und das Klagenfurter Stadtrecht. Auch im Land sind vor kurzem, dort wo es die Verfassung vorsieht, Pragmatisierungen vorgenommen worden“, so Stadtrat Wolfgang Germ. Er verweist weiters auf ein Rechtsgutachten der Gemeindeabteilung des Landes vom September 2010 welches besagt, dass „der Magistratsdirektor ... ein rechtskundiger Verwaltungsbeamter sein" muss.
Bürgermeister Christian Scheider ist für klare Verhältnisse: „Wir sind dazu verpflichtet, den bestehenden Gesetzen Genüge zu tun. Laufend bemühen die anderen Fraktionen die Gemeindeabteilung mit Sachverhaltsdarstellungen, um im Magistrat für rechtskonforme Zustände zu sorgen, wie es immer heißt. In diesem Fall hätten sie direkt, mittels Beschluss, die Möglichkeit dazu.“ Es gehe bei der Pragmatisierung keineswegs um eine „finanzielle Aufbesserung“, denn die Einstufung in eine höhere Dienstklasse sei ohnehin fest mit der Funktion des Magistratsdirektors verbunden und in den Beförderungsrichtlinien vorgesehen. Vielmehr ist es für die Ausübung der Funktion des Magistratsdirektors unumgänglich, ihn vor politischer Willkür und Einflussnahme zu schützen, was der Sinn einer Pragmatisierung sei. Scheider: „Um dies zu unterstreichen, setzt die Magistratsdirektorin jetzt von sich aus ein Zeichen und verzichtet im Falle der Pragmatisierung freiwillig auf die ihr rechtmäßig zustehende Gehalts‐Nachzahlung, die rückwirkend bis 1. Oktober 2010 zu erfolgen hätte.“
Gleichzeitig müsse es aber auch eine Gleichbehandlung zu den übrigen männlichen Magistratsdirektoren geben. Koroschetz, als einzige Magistratsdirektorin Österreichs, habe die gleich hohe Arbeitsleistung und Verantwortung wie ihre Kollegen, daher stünde ihr auch bei der Entlohnung Gleichbehandlung zu. Immerhin sei Koroschetz die oberste Beamtin bzw. Leiterin des inneren Dienstes im Magistrat einer Landeshauptstadt und für fast 2.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verantwortlich. „Wir werden jetzt eingehende interne Gespräche mit den übrigen Fraktionen führen, um diese davon zu überzeugen, sich nicht gegen die Österreichischen Verfassung und das Stadtrecht zu stellen“, so Scheider und Germ abschließend.
Foto: Büro BGM Christian Scheider