Gilt bei Zeltfesten weiterhin die 3-Regel, so müssen Besucher der Nachtgastronomie geimpft sein oder einen gültigen PCR-Test vorweisen.
90 bis 95 Prozent ihres Umsatzes hat die Nachtgastronomie aufgrund der neuen Regelungen verloren, weil die Eintrittshürde mit den vorgeschriebenen PCR-Tests oder einer nachweislichen Impfung für die jungen Leute viel zu hoch sei. Bei Zeltfesten hingegen genügt nach wie vor die 3G-Regel. Und degegen will jetzt der Verband der österreichischen Nachtgastronomie beim Verfassungsgerichtshof Klage einbringen.