Gemeinsame Initiative zwischen Umweltreferat des Landes und der Wirtschaftskammer Kärnten - Förderung von Reparaturen von Haushaltselektrogeräten - Aktion läuft ab 14. Juli
Klagenfurt (LPD). Mit dem „Reparaturbonus“ fördert das Land Kärnten künftig die Reparatur von Haushaltselektrogeräten für Privathaushalte. Startschuss ist bereits kommende Woche. Die neue Förderaktion tritt mit 14. Juli in Kraft und wird voraussichtlich bis Ende 2021 laufen. Ausgenommen ist die Reparatur von Kühl- und Gefriergeräten. Die Initiative wurde, wie bereits der Reparaturführer Kärnten, gemeinsam mit der Wirtschaftskammer ins Leben gerufen und heute, Freitag, von Umweltreferentin LR.in Sara Schaar und Klaus Rainer, Innungsmeister der Elektrotechniker (Wirtschaftskammer Kärnten), im Amt der Kärntner Landesregierung präsentiert.
Durch die Implementierung des Reparaturbonus wird auch die Umsetzung der Ziele des Landes-Abfallwirtschaftskonzepts (LAWK) 2018, nämlich effizienterer Ressourcenverbrauch, geringere Umweltauswirkungen sowie niedrigeres Abfallaufkommen, forciert. „Die vermehrte Nutzung von Reparaturdienstleistungen hat das Potenzial Abfälle zu vermeiden, die Umwelt zu schonen, CO2 einzusparen und damit zum Klimaschutz beizutragen. Zudem wird die regionale Wertschöpfung gesteigert, die Nutzungsdauer von Gütern verlängert und somit nachhaltig gewirtschaftet“, betonte Schaar.
Zwar wurde kürzlich vom Bund ein Investitionspaket Klimaschutz inklusive einer Mehrwertsteuersenkung auf Reparaturen beschlossen. Elektroaltgeräte blieben davon jedoch unberührt. „Mit dem Reparaturbonus können wir genau diese Lücke nunmehr als schließen“, so Schaar.
Der Reparaturbonus kann ab 14. Juli 2020 über ein Online-Formular des Landes Kärnten (https://portal.ktn.gv.at/Forms/AFS/UW80) beantragt werden. „Je Haushalt und Jahr kann ein Antrag zur Rückerstattung von 50 Prozent der Brutto-Reparaturkosten (bis zu 100 Euro) gestellt werden. Beantragen können die Förderung Privathaushalte mit Hauptwohnsitz in Kärnten“, erklärte die Umweltreferentin.
Nicht nur der Kunde muss aus Kärnten sein. „Es werden ausschließlich Reparaturen gefördert, die von einem Gewerbebetrieb mit Sitz in Kärnten ausgeführt werden. Der Reparaturbetrieb muss zudem auf www.reparaturfuehrer.at registriert sein“, erklärte Rainer, Innungsmeister der Elektrotechniker. Die Rechnung ist als elektronisches Bild (z.B. als Handybild) beim Antrag hochzuladen und darf nicht älter als 30 Tage sein.
Die bereits für mehrere Bundesländer bestehende Internetplattform www.reparaturfuehrer.at wurde kürzlich auf das Bundesland Kärnten ausgedehnt. Diese Initiative wird vom Land Kärnten und der Wirtschaftskammer Kärnten unterstützt. Reparaturbetriebe verschiedenster Branchen können sich auf dieser Plattform registrieren, und damit dem Endkonsumenten eine Information über Reparaturmöglichkeiten von verschiedensten Maschinen, Haushaltsgeräten und Gebrauchsgegenständen anbieten.
„Der Reparaturführer ist eine zentrale Forderung für eine nachhaltige und umweltbewusste Regionalwirtschaft. Je mehr Wertschöpfung durch Produktion, Handel und Dienstleistungen in der Region verbleibt, umso besser ist dies für die regionale Wirtschaft“, betonte Rainer.
Weitere Informationen:www.reparaturfuehrer.at/kaernten, Antragsformular: https://portal.ktn.gv.at/Forms/AFS/UW80 sowie Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 8 - Umwelt, Energie und Naturschutz, Hubert Reisinger, Tel.: +43 (0) 50536 – 18188, E-Mail: hubert.reisinger@ktn.gv.at
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