Betriebsversammlungen bei den ÖBB brachten Montagvormittag Verspätungen für Pendler mit sich. Die Arbeiterkammer rät: Dienstverhinderung so schnell wie möglich bekanntgeben und alles Zumutbare unternehmen um Dienstverhinderung zu vermeiden bzw. kurz zu halten.
Aufgrund der heutigen ÖBB-Betriebsversammlungen mussten Pendler mit Verspätungen rechnen und mitunter Geduld einplanen. Es gilt: Wenn man aufgrund von Zugausfällen (weil Unternehmen des öffentlichen Verkehrs Betriebsversammlungen abhalten) zu spät oder gar nicht zur Arbeit kommen kann, dann braucht man keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen zu fürchten. Die Dienstverhinderung muss dem Dienstgeber allerdings so schnell wie möglich bekanntgegeben und auch nachgewiesen werden. Weiters muss alles Zumutbare unternommen werden, um die Dienstverhinderung möglichst kurz zu halten bzw. zu vermeiden.
Wenn Kinder den Kindergarten oder die Schule wegen der Zug-, oder Busausfälle nicht erreichen und die Kinderbetreuung durch die Eltern übernommen werden muss, gilt dies auch als Dienstverhinderung.
Anspruch auf Entgelt
Bei einer kurzen Dienstverhinderung ohne ein Eigenverschulden und entsprechender Meldung beim Arbeitgeber muss das Entgelt weiterbezahlt werden. Diese Regelungen sind zwingend und können nicht eingeschränkt oder aufgehoben werden.
Foto: Mein Klagenfurt/Archiv
Presseaussendung von: AK Kärnten