Presseaussendung von: Arbeiterkammer Kärnten
Das bargeldlose Bezahlen mit der Quick-Funktion von Bankomatkarten wird mit 1. August 2017 eingestellt. Guthaben können bis Ende 2017 eingelöst werden. An die Stelle der elektronischen Geldbörse tritt die flächendeckende Ausstattung der Bankomatkarten mit NFC-Technik (Near Field Communication).
Mitte der 90er Jahre wurde die elektronische Geldbörse namens Quick eingeführt, bei der Bankomatkarten mit bis zu 400 Euro beladen werden konnten. Kartennutzer konnten somit bargeldlos und ohne PIN-Code-Eingabe bezahlen. Praktisch war diese Funktion beispielsweise für Parkscheinautomaten, Getränke- oder Snackautomaten sowie in Schulen oder Betriebskantinen.
Entladen bis Ende 2017
Mit der Quick-Funktion ist jetzt aber Schluss. Bis 31. Juli können noch Beträge auf den Quick-Chip geladen und die Guthaben bis Ende 2017 entladen werden. Danach soll die Rückerstattung der Guthaben – laut der Betreiberfirma Six – per Formular möglich sein.
AK-Konsumentenschützer Herwig Höfferer weist darauf hin: „Konsumenten sollen unbedingt darauf achten, dass sie ihr Guthaben verbrauchen bzw. entladen. Ist eine Bankomatkarte erst mal entsorgt, kann das vergessene Guthaben darauf nicht mehr eingelöst werden!“
Das schnelle Bezahlen an der Kasse funktioniert übrigens weiter: „Die NFC-Technik ermöglicht es Konsumenten, mit ihren Karten an der Kasse Beträge unter 25 Euro ohne PIN-Code zu begleichen“, erklärt Höfferer weiter.
Foto: Mein Klagenfurt/Archiv