Presseaussendung von: ÖVP Landtagsclub
Volkspartei hat Änderungen zum Veranstaltungsgesetz dem Wirtschaftsausschuss vorgelegt. VP-Abgeordnete laden nun zu Parteiengespräche.
Klagenfurt (OTS) - Diese Woche befasste sich der Wirtschaftsausschuss des Landtages unter VP-Vorsitz mit der Änderung des Kärntner Veranstaltungsgesetzes. „Ziel ist es, in diesem Landesgesetz Bürokratie abzubauen und es praxistauglicher zu gestalten. Wie angekündigt, haben wir dazu konkrete Änderungsvorschläge dem Ausschuss vorgelegt“, berichtet VP-Gaggl. In einem nächsten Schritt werden die Abgeordneten der Volkspartei nun zu Parteiengespräche im Landtag einladen. „Inhalt dieser Gespräche sind die Änderungsvorschläge, die nun am Tisch liegen. Alle Landtagsparteien sind eingeladen sich diesem wichtigen Thema ebenfalls anzunehmen und konstruktive Inputs einzubringen“, erläutert VP-Gaggl und zeigt auf, dass bisher nur von der Volkspartei Reformansätze gekommen sind.
Zugleich befasste sich der Wirtschaftsausschuss am Dienstag mit einer Regierungsvorlage des ausgeschiedenen FPÖ-Landesrates Christian Ragger. Im Zuge der Behandlung im Ausschuss stellte sich heraus, dass dieser Gesetzesentwurf zum Veranstaltungsgesetz keine Erleichterungen für das Veranstaltungswesen bringt - im Gegenteil: es würde die Rechtslage mit zusätzlichen Bestimmungen noch komplizierter machen. „Ja, wir haben länger daran gearbeitet! Dafür liegt jetzt ein Vorschlag mit Potential zu tatsächlichem Bürokratieabbau am Tisch“, repliziert VP-Gaggl auf Aussagen des freiheitlichen Regierungsneo Gernot Darmann. „Gerade dieses Gesetz verlangt einen Wurf, damit Veranstalter - egal ob Ehrenamt oder Wirtschaftstreibende - ungehindert arbeiten können. VP-Abgeordneter und Bürgermeister Herbert Gaggl betont auch, dass alleine das Ergebnis zähle. „Den Menschen ist es egal, wer welchen Antrag einbringt. Sie wollen spürbare und positive Lösungen von der Politik“, fasst Gaggl abschließend zusammen.
Auszüge aus den Reformvorschlägen:
- Entfall der Gastwirte aus dem Anwendungsbereich des Veranstaltungsgesetzes = Bürokratieabbau; - Entfall von derzeitigen Bewilligungspflichten hin zu „freien Veranstaltungen“ (Beispiel: Filmvorführungen und Videoprojektionen) - Bürokratieabbau und Verfahrensbeschleunigung; - Entfall der kostenintensiven wiederkehrenden Überprüfung von Veranstaltungsstätten alle 3 bzw. 6 Jahre = Bürokratieabbau und Erhöhung der Eigenverantwortung; - begriffliche Klarstellungen zur Reduzierung von „Anrainer-Blockaden“ - „vom Blockieren hin zum gemeinsamen Ermöglichen“; - Neuregelung der Überprüfung der persönlichen Voraussetzungen von Veranstaltern durch die Behörde = Bürokratieabbau und Verfahrensbeschleunigung; - derzeit völligen Gefahrenausschluss der Realität anpassen = Praxistauglichkeit erhöhen;
Foto: Screenshot ÖVP Club im Kärntner Landtag/Facebook