Presseaussendung von: LR Rolf Holub
Prettner/Holub: Gemeinsame Lösung mit Gesundheitsministerium erwirkt
Klagenfurt (LPD). „Dank der guten Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Gesundheit ist es uns gemeinsam gelungen eine Lösung zu finden, die nicht nur den Hygieneauflagen Rechnung trägt, sondern auch einen wesentlichen Beitrag zur verbesserten Sicherheit der Badegäste leistet“, so Gesundheitsreferentin LHStv.in Beate Prettner heute, Mittwoch. Umweltreferent LR Rolf Holub, der sich bei Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser für eine rasche Lösung einsetzte, zeigt sich mit der neuen Regelung zufrieden: „Damit steht einem vergnüglichen Sommer in den Freibädern nichts mehr im Wege. Hier hat am Ende die Vernunft gesiegt. Wenn man gemeinsam an einem Strang zieht, kommt man auch zu Lösungen“, so Holub.
In Kärnten wurden Wasserrutschen, die mit Seewasser betrieben werden, in ein Landebecken münden und nicht gechlort wurden, gesperrt. Begründet wurde dies mit der vom ehemaligen Gesundheitsminister Herbert Haupt im Jahr 2000 erlassenen Novelle zur Bäderhygieneverordnung, in der „Sicherheitslandebecken für Wasserrutschen“ geregelt sind und somit unter die für „Becken“ geltenden Bestimmungen fallen.
Bei einem Treffen zwischen Beamten des Gesundheitsministeriums und zuständigen Mitarbeitern der Kärntner Landesregierung konnte das Problem der Sperren von Wasserrutschen in Kärnten geklärt werden. Dies vor allem, weil den Juristen des Gesundheitsministeriums erstmals detaillierte Informationen (mit Fotos und Konstruktionsplänen) zu den mit Seewasser betriebenen Rutschen vorgelegt wurden. Die von Kärntner Sachverständigen beanstandeten Rutschen können unter folgenden Voraussetzungen jedenfalls gesetzeskonform betrieben werden:
1) Wenn die mit Seewasser betriebenen Wasserrutschen Landebecken haben, die an einer Seite vollkommen offen sind, sind das keine „Becken“ im Sinne der bäderhygienerechtlichen Vorschriften und damit nach juristischer Prüfung nicht betroffen.
2) Oder, wenn bei den mit Seewasser betriebenen Rutschen mit Landebecken die Rutschintervalle so geregelt sind (etwa mittels Ampel und Hinweisschild), dass gewährleistet wird, dass sich das Wasser bei jeder rutschenden Person bereits erneuert hat. Es muss gewährleistet sein, dass das Wasser im Landebecken immer nur von einer Person benutzt wird.
Die Regelung ist notwendig, da ansonsten die Gefahr der Verbreitung und Übertragung von Krankheiten und Viren (etwa Noroviren) besteht.
Durch die gemeinsame Lösung von Bund und Land stehe dem Badespaß und auch Rutschvergnügen in Kärntens Bädern nichts mehr im Wege, zeigt sich Prettner zufrieden.
Foto: Mein Klagenfurt/Archiv