Presseaussendung von: Michael Wulz
Der OGH hat die Entscheidung des Oberlandesgerichtes Graz dahingehend geändert, dass er der Gemeinde Klagenfurt die Wahl lässt, die Gebühren selbst vorzuschreiben oder durch eine privatwirtschaftlich organisierte Kapitalgesellschaft(z.B. Aktiengesellschaft) vorschreiben zu lassen. Dies eröffnet einer Privatisierung der Wasserversorgung Tür und Tor, wie es bei der Wörtherseeschifffahrt geschehen ist.
Das Land ist nun gefordert durch eine Änderung des Gemeindewasserversorgungsgesetzes vorzuschreiben, dass die Gebühren für Wasserbezüge aus Gemeindewasserversorgungsanlagen nur durch die Gemeinde selbst aufgrund einer Verordnung des Gemeinderates vorgeschrieben werden dürfen; so geschieht das in den übrigen Kärntner Gemeinden. Über die Angemessenheit der Bereitstellungsentgelte hat das Oberlandesgericht Graz neuerlich zu entscheiden.