Presseaussendung von: ÖVP Europaklub im Europäischen Parlament
Einigung zu langjährigem EU-Budget ebnet Weg zu Abschluss der GAP-Reform - Offene Punkte müssen im Herbst unter litauischem EU-Ratsvorsitz zu Ende verhandelt werden
Brüssel, 09. Juli 2013 (ÖVP-PD) "Die Einigung zum EU-Finanzrahmen für die kommenden Jahre hat den Weg zum Abschluss der Reform der EU-Agrarpolitik (GAP) geebnet. Der litauische EU-Ratsvorsitz muss jetzt den Kompromiss zwischen Parlament und Rat unter Dach und Fach zu bringen", so Elisabeth Köstinger, Agrarsprecherin der ÖVP im Europaparlament. Heute war der litauische Agrarminister Virgilijus Jukna zur Aussprache im Agrarausschuss des EU-Parlaments in Brüssel. Litauen hat am 1. Juli 2013 den EU-Ratsvorsitz von Irland übernommen.
Laut Köstinger sind viele Punkte in Bezug auf das mehrjährige EU-Budget im Agrarbereich verhandlungsoffen. "Das EU Parlament hat ein eindeutiges Mandat für die Budgetpunkte. Trotz der Budget-Einigung ist noch unklar, nach welchem Schlüssel die Mittel zugeteilt werden. In diesem Bereich fordert das Parlament die Mitsprache ein", so Köstinger. "Weiters offen ist, wie die Umverteilung und die "Greening"-Maßnahmen der Direktzahlungen finanziell gestaltet werden oder wie die 15-prozentige Flexibilität zwischen den beiden Säulen der GAP aussieht", erklärt Köstinger. Ein Teil der zugeteilten Mittel soll außerdem laut Kommission für Krisensituationen im Agrarsektor zur Seite gelegt werden." Der größte Meinungsunterschied besteht aber bei der Festlegung der Kofinanzierungssätze bei den Entwicklungsprogrammen für den ländlichen Raum", so die ÖVP-Agrarsprecherin.
Im Herbst will das Plenum des EU-Parlaments über die finalen Ergebnisse der Agrarreform abstimmen. "Besonders wichtig bis dorthin werden die Verhandlungen zur Ausgestaltung der Übergangsbestimmungen von den alten auf die neuen Programme. Unsere Bäuerinnen und Bauern brauchen Planungssicherheit. Für sie ist ein schnelles Inkrafttreten der Agrarreform und die Nutzung der neuen GAP-Finanzinstrumente wichtig", so Köstinger. Man muss den Mitgliedstaaten genügend Zeit einräumen, um die Anpassungen an die neuen Maßnahmen vorzunehmen, deshalb sollen bewährte Programme fortgeführt werden können. Das EU-Parlament kann sich eine flexible Übergangsfrist mit unterschiedlichen Implementierungszeiträumen vorstellen.
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