Presseaussendung von: LHStv. ScheuchundBüro LR Ragger
LHStv. Scheuch, LR Ragger: Heizkostenzuschuss und Schulstartgeld beschlossen
Klagenfurt (LPD). "Auch wenn das Land Kärnten mit seinen Mitteln hauszuhalten hat, muss für die Unterstützung von sozial Schwachen genügend Geld bereit gestellt werden". Nach diesem Prinzip beantragte Sozialreferent LR Christian Ragger heute, Dienstag, in der Regierungssitzung die Auszahlung des Heizkostenzuschusses für den Winter 2011/2012 und des Schulstartgeldes zu Beginn des kommenden Schuljahres. "Diese beiden Unterstützungen zeigen auch klar die Linie in der Sozialpolitik: hohe Treffsicherheit, soziale Symmetrie und möglichst einfache Verwaltung", meinte Ragger.
Der Heizkostenzuschuss beträgt 150 Euro für Personen, deren monatliches Einkommen den Ausgleichzulagenrichtsatz (753 Euro netto monatlich bzw. 1.129 Euro für Ehepaare) nicht überschreitet. Wer darüber liegt und nicht mehr als 1.040 Euro bzw. 1.430 Euro monatlich verdient, erhält 80 Euro.
Gerade am Schulanfang sind viele Eltern mit besonders hohen finanziellen Belastungen konfrontiert", sagte dazu Bildungsreferent LHStv. Uwe Scheuch. "Mit dem Schulstartgeld soll eine finanzielle Entlastung für die Kärntner Familien gerade zu Schulbeginn geschaffen werden, wenn für die Kinder neue Schulutensilien besorgt werden müssen", so Scheuch.
Im heurigen Jahr wird im Hinblick auf das Schulstartgeld weit mehr Geld vom Land Kärnten aufgewendet. "Die Einkommensgrenze wurde erhöht und liegt bei 1.650 Euro netto. Es wird ein generelles Schulstartgeld in der Höhe von 50 Euro für alle gewährt. Damit ist der Kreis der beziehenden Personen weitaus größer als im vorigen Jahr. Diejenigen Menschen, die nicht in den Genuss kamen, werden jetzt berücksichtigt. Diese Maßnahme führt zu einer Entlastung des Mittelstandes. Durch Freibeträge ist auch sichergestellt, dass Familien mit mehreren Kindern ebenfalls in den Genuss dieser Leistung kommen", erklärte Ragger. Das Geld gebe es nicht in bar, sondern in Form von Gutscheinen, mit denen nur Schulgegenstände für Kinder erworben werden können.
" Die Antragsfrist für den Heizkostenzuschuss beginnt mit 15. Juli 2011 und endet mit 15. November 2011. Die Antragsfrist für die Gewährung des Schulstartgeldes beginnt ebenfalls mit 15. Juli 2011, endet am 10. September 2011. Wie im Vorjahr können die Gutscheine innerhalb eines Monats nach Ende der Antragsfrist, somit bis einschließlich 10. Oktober 2011 im Handel eingelöst werden.
Foto: Büro LHStv. Scheuch