Presseaussendung von: Büro LR Ragger
LR Ragger: Erstmals Direktzahlung in der Behindertenhilfe
Klagenfurt (LPD). In Kärnten wird erstmals eine monatliche Sonderzahlung eingeführt, wenn Angehörige beeinträchtigte Familienmitglieder zu Hause versorgen. "Das ist ein erster Schritt in ein System, das Direktzahlungen für Betroffene vorsieht", fasst Sozialreferent LR Christian Ragger eine Richtlinie zusammen, welche heute, Dienstag, von der Landesregierung genehmigt worden ist.
Sie sieht eine Zahlung von 225,90 Euro für Familien vor, welche ihre behinderten Angehörigen in den Pflegestufen 5 bis 7 ohne Inanspruchnahme von Einrichtungen betreuen. Hohe Einkommensgrenzen (3.500 Euro pro Monat) stellen sicher, dass eine große Zielgruppe in den Genuss dieser Unterstützung kommt. Im Chancengleichheitsgesetz wurde Vorsorge dafür getroffen, dass eine solche Richtlinie erlassen werden kann.
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