Presseaussendung von:Vizebürgermeister Albert Gunzer
Klagenfurt - Nach der Stadtsenatssitzung am Dienstag, bei der DI Architekt Hermann Dorn aus seiner Sicht zur Chronologie in da Causa Tauschvertrag Kohldorfer Straße berichtete, ergeben sich interessante Details:
Laut Dorn gab es eine Absprache zwischen ihm und Ex‐Bürgermeister Harald Scheucher sowie Ex‐Finanz- und Liegenschaftsreferent Walter Zwick. Demnach wurde Dorn für die Errichtung eines Mietobjektes in der Universitätsstraße ein Grundstück zugesagt. Da dieses jedoch anderweitig verkauft wurde, bot Zwick mit dem Tauschvertrag vom 7. April 2009 der DHP als Entschädigung das Grundstück in der Kohldorfer Straße an.
Der Grundstücksverkauf Universitätstraße und die Ermittlung des Quadratmeter-Grundstückspreises, erfolgten eigenmächtig durch Ex‐Liegenschaftsreferenten Zwick, ohne die Einbindung der eigentlich dafür zuständigen Abteilung Stadtplanung. Nach Bekanntwerden dieses Verkaufs machte der Stadtplanung-Abteilungsleiter DI Robert Piechl Zwick darauf aufmerksam, dass der Grundstückspreis in der Universitätsstraße bei ca. € 300,- pro Quadratmeter liege, was Zwick jedoch ignorierte. Dazu ein pikantes Detail aus dem Tauschvertrag: der vorgesehene Grundstückstausch hat flächen- und wertgleich zu erfolgen.
Vizebürgermeister und Liegenschaftsreferent Albert Gunzer stellt klar: „Es kann nicht angehen, dass durch diese fragwürdige Grundstückspolitik der ÖVP aus der Vergangenheit, der Stadt in der Gegenwart finanzieller Schaden entsteht! Da eine Rückabwicklung des Tauschvertrages vom April 2009 von der Abteilung Stadtplanung aus städteplanerischer Sicht für nicht sinnvoll erachtet wird, gibt es jetzt für die DHP nur zwei Möglichkeiten. Entweder die punktgenaue Einhaltung des Tauschvertrages oder eine entsprechende Aufzahlung für das Grundstück. Eine aktuelle Bewertung des Quadratmeterpreises von Sachverständigen wurde bereits veranlasst.“
Übrigens haben in der Senatssitzung sowohl Hochbaureferent Herbert Taschek, als auch die zuständigen Experten der Fachabteilung bestätigt, dass die Baubehörde in diesem Fall eine Baubewilligung für das Projekt in der Kohldorfer Straße erteilen musste, um nicht gegen die gesetzlichen Vorgaben zu verstoßen. „Taschek muss seine Vorwürfe, die Stadt hätte in dieser Causa unverantwortlich gehandelt, jetzt an die Adresse seiner Parteikollegen Scheucher und Zwick richten. Wir haben mit der Entscheidung Vertragseinhaltung oder Aufzahlung jedenfalls der Stadt finanziellen Schaden erspart“, schließt Gunzer.
Foto: Büro Vizebgm. Albert Gunzer