Presseaussendung von: AK-Kärnten
Viele Jugendliche, die einen Lehrplatz ergattern wollen, müssen oft mehrere Tage oder gar Wochen in einem Betrieb ohne Bezahlung – bei so genannten Schnuppertagen – mitarbeiten. „Das ist gesetzeswidrig, denn auch diese Arbeitsleistungen müssen bezahlt werden!“, informiert die AK und klärt über die gesetzlichen Regelungen beim Schnuppern auf.
Berufsorientierung ist wichtig! Schließlich sollte der richtige Beruf gewählt und erlernt werden. Rund 2.500 Jugendliche in Kärnten beginnen pro Jahr eine Lehre. Sehr viele begeben sich jetzt nach dem Ende der Schulzeit auf die Suche nach einer Lehrstelle. Vielfach finden diese jungen Menschen über das Schnuppern in den Beruf.
„Unter dem Vorwand, dass erst nach einigen Schnuppertagen im Betrieb ein Lehrplatz offeriert werden kann, werden auch heuer wieder zahlreiche Lehranfänger gratis mithelfen und hoffen, so eine Lehrstelle zu erhalten“, beschreibt AK-Lehrlingsschützer Helmut KRAINER die immer noch durchaus gängige Methode mancher Unternehmen. „Sobald im Betrieb aber nicht nur zugesehen, sondern auch mitgeholfen wird, ist die Tätigkeit zu bezahlen!“, verweist der AK-Experte auf die Rechtslage.
„Das richtige Schnuppern findet im Rahmen der unentgeltlichen schulpraktischen Tage in der achten oder neunten Schulstufe statt und dient dazu, Berufe kennen zu lernen“, erklärt der AK-Lehrlingsschützer weiter und betont, dass es dabei weder zur Eingliederung in den Arbeitsprozess kommt, noch sind die Schüler weisungs- und arbeitszeitgebunden. In diesem Fall entsteht kein Anspruch auf Entlohnung.
Probezeit statt schnuppern
Auch die Idee mancher Arbeitgeber, während der Schnupperzeit zu schauen, ob der Lehrling in den Betrieb passen würde, darf nicht umgesetzt werden. „Dafür gibt es eine gesetzliche dreimonatige Probezeit, in der der Lehrling als auch der Lehrberechtigte das Lehrverhältnis ohne Angabe von Gründen auflösen kann“, unterstreicht KRAINER.
Arbeitszeit aufzeichnen!
Trotz der Gesetzeslage wenden sich zwischen 150 und 200 junge Menschen, die drei bis vier Tage, manche auch zwei Wochen oder in Einzelfällen sogar ein ganzes Monat unentgeltlich für ihren zukünftigen Lehrberechtigten arbeiten, an die AK KÄRNTEN. „Die AK hilft den Betroffenen, den gebührenden Lohn für ihre Arbeit einzufordern“, erklärt KRAINER, verweist aber darauf, dass dafür unbedingt Arbeitszeit- und Tätigkeitsaufzeichnungen notwendig sind. Eine Vorlage dafür findet man auf kaernten.arbeiterkammer.at
AK-Hotline 050 477-1000