Rohrer: „Sonderfreistellung COVID-19“ muss auch für schwangere Dienstnehmerinnen in Betrieben des Landes, der Gemeinden und den Gemeindeverbänden gelten.
„Mit dem heutigen Antrag wollen wir einen weiteren Schritt für mehr Mutterschutz in Österreich setzen“, hält die Vorsitzende des Gesundheits- und Pflegeausschusses, LAbg. Waltraud Rohrer, anlässlich der Sitzung im Kärntner Landtag fest.
„Wir haben einen Antrag eingebracht, mit dem wir den Bund auffordern, einen Schutzmechanismus im Mutterschutzgesetz auszuweiten. Konkret soll die darin enthaltene ‚Sonderfreistellung COVID-19‘ künftig auch für schwangere Dienstnehmerinnen in Betrieben des Landes, der Gemeinden oder der Gemeindeverbände gelten. Aktuell sind sie davon nämlich ausgeschlossen“, erläutert Rohrer.
„Die Sonderfreistellung gilt dann, wenn die Arbeitsbedingungen für schwangere Dienstnehmerinnen nicht so geändert werden können, dass physischer Kontakt vermieden und der Mindestabstand eingehalten werden kann. Ist das nicht möglich, hat die Dienstnehmerin nämlich Anspruch auf Freistellung und Fortzahlung des bisherigen Entgelts. Der Dienstgeber bekommt dieses dann von der Sozialversicherung ersetzt“, so Rohrer.
„Warum man Angestellte in Betrieben von Land, Gemeinde und Bund von diesem Schutzmechanismus explizit ausschließt, ist für mich nicht nachvollziehbar. Hier gibt es also klaren Änderungsbedarf. Wir wollen mit unserem Antrag den Stein ins Rollen bringen“, schließt Rohrer.
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