Vorsicht vor angeblichem Schreiben des Amtsgerichtes Hamburg-Altona. Trickbetrüger versuchen mittels falschem „Gerichtsbeschluss“ und „Zahlungsbefehl“ Konsumenten zur Zahlung von 947,49 Euro zu zwingen. AK-Präsident Günther Goach: „Jede Kärntnerin und jeder Kärntner kann sich im Zweifelsfall immer an den Konsumentenschutz der Arbeiterkammer wenden.“
Der Konsumentenschutz der Arbeiterkammer warnt vor einem Schreiben, das angeblich einen Gerichtsbeschluss von einer „Prozess Kasse“ darstellen soll. Der sogenannte „Staatsanwalt“ fordert den Adressaten auf, einen Betrag von 947,49 Euro zu überweisen, da ansonsten das Konto gesperrt wird und es zu einer „Vorpfändung“ bei der Bank kommt. Im Anhang wird als Zahlungsbefehl die angebliche Gesamtforderung nochmals detailliert aufgeschlüsselt und ein vorgedruckter Erlagschein mit polnischer Empfänger-IBAN mitgesendet. Angelika Wurzer, AK-Konsumentenschutzexpertin warnt: „Verunsicherte Konsumenten haben sich bereits bei uns gemeldet. Mittels fingiertem Gerichtsbeschluss per Brief versuchen die Hintermänner, Druck auf die Betroffenen auszuüben und sie zur Zahlung zu bewegen“. Die Konsumentenschützerin rät: „Keinesfalls unter Druck setzen lassen und die Forderung nicht bezahlen - diese ist frei erfunden und die sog. Prozess Kasse existiert rechtlich nicht.“
AK-Konsumentenschutz hilft
Rat und Hilfe des AK-Konsumentenschutz gibt es auf
kaernten.arbeiterkammer.at/konsument oder telefonisch unter 050 477-2000.
Foto: Mein Klagenfurt/Archiv
Presseaussendung von: AK Kärnten
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