Presseaussendung von: SPÖ Kärnten
Seiser: Gesetzesentwurf des Landes Kärnten zur Erhöhung der Grundgehälter für die KABEG-Ärzte ist in Ausarbeitung. Den Boykott-Verhandlungen der Ärztekammer-Funktionäre wird so Einhalt geboten. LH Kaiser musste eine Entscheidung fällen, um die zukünftige Patientenversorgung sowie Konkurrenzfähigkeit zu sichern.
Eine EU-Verordnung sieht die Arbeitszeitverkürzung der Ärzte auf 48 Wochenstunden mit einer Übergangsfrist bis zum Jahr 2021 vor. Nach vermeintlichem Stillstand rund um die vielen Verhandlungsrunden zur Erhöhung der Grundgehälter der KABEG-Ärzte zwischen dem Land Kärnten und Vertretern der Ärztekammer musste Landeshauptmann Peter Kaiser reagieren, um die zukünftige Patientenversorgung und Konkurrenzfähigkeit zu gewährleisten. Die optimale Gesundheitsversorgung der Patientinnen und Patienten steht dabei im Vordergrund. Nachdem am Verhandlungstisch eine Bewegung seitens der Ärztekammer nicht möglich scheint, lässt Kaiser einen Gesetzesentwurf, in Anlehnung an das steirische Modell, ausarbeiten. „Damit kommt Bewegung in die Causa. Ein Modell, dass in der Steiermark als gut befunden und gerne angenommen wurde, kann für Kärnten nicht so schlecht sein, wie es die Kärntner Ärztekammer es zu vermitteln versucht“, attestiert SPÖ Klubobmann LAbg. Herwig Seiser.
Die Kärntner Ärztekammer beharrt seit Verhandlungsbeginn auf die überzogene Forderung der Erhöhung von 30 Prozent ihrer Grundgehälter. Das Angebot des Landes Kärnten widerspiegelt 1:1 das steirische Lösungsmodell und sieht eine sofortige Investition im Gesamtvolumen von Euro 13,5 Millionen für die Erhöhung der Grundgehälter der KABEG-Ärzte vor. Im Jahr 2018 wird es für Systemoptimierungen weitere 2 Millionen Euro geben. „Die Ärztekammer wollte offenbar keine Einigung, anders ist das sture beharren auf eine 30prozentige Erhöhung der Grundgehälter für weniger Arbeit nicht zu erklären. LH Kaiser musste eine Entscheidung fällen, um die Wartezeiten der Patientinnen und Patienten in den KABEG-Spitälern nicht unnötig zu verlängern“, begrüßt Seiser die Vorgehensweise. „Niemand kann verstehen, warum ein Gehaltsmodell, dass in der Steiermark zur Umsetzung kommt und von der österreichischen Ärztekammer, beziehungsweise einer unabhängigen Wirtschaftsprüfungskanzlei als gut empfunden wurde, von den Kärntner Ärztevertretern abgelehnt wird“, so Seiser.
Unnötige Provokationen im Laufe der Verhandlungen seitens der Ärztevertreter gegenüber LH Kaiser stimmen Seiser nachdenklich. „Wenn man sich die Wortmeldungen anhört, verfestigt sich der Eindruck, dass die Ärztekammer rund um Präsident Josef Huber mehr und mehr zum Sprachrohr der abgewählten FPÖ-Regierung geworden ist. Wenn man bedenkt, was die Ärzte unter eben dieser Regierung alles erdulden mussten (Gesundheitsverschlechterungsgesetz) kommt einem sofort der Kälbermarsch von Bertolt Brecht in den Sinn (hinter der Trommel her trotten die Kälber, das Fell für die Trommeln liefern sie selber …). Mit der jetzigen Entscheidung des Landeshauptmannes, einen Gesetzesentwurf auszuarbeiten, das ein neues Kärntner Ärzteschema beinhaltet wurde eine sehr gute und richtige Entscheidung getroffen. Damit wird einerseits die von der Ärztekammer herbeigeführte Ausweglosigkeit beendet und andererseits vor allem auch ein zukunftsträchtiges Gehaltsmodell ausgearbeitet, das sowohl die Arbeitsplatzsituation der KABEG-Ärzte verbessert und die Gesundheitsversorgung in gewohnt hoher Qualität sichert“, schließt Seiser.
Foto: Mein Klagenfurt/Archiv