Presseaussendung von: Büro Landeshauptmann-Stv.in Dr.in Beate Prettner
LHStv.in Prettner: Kooperation von KABEG und AUVA ist Win-Win Situation
Die enge Kooperation zwischen KABEG und AUVA, die gestern, Dienstag, mittels Absichtserklärung besiegelt werden konnte schaffe eine Win-Win Situation für alle Beteiligten, betont Kärntens Gesundheitsreferentin LHStv.in Beate Prettner. „Zudem wird an diesem gesundheitspolitischen Meilenstein deutlich, welches Ziel wir in Kärnten mit der Gesundheitsreform verfolgen: die medizinische Versorgung für die Patientinnen und Patienten soll weiter aufgewertet werden, Synergien sollen genutzt werden und Know-How im Sinne des „best point of service“ gebündelt werden.
So muss sinnvolles Sparen aussehen, denn wir steigern nicht nur die Versorgungsqualität, sondern dämpfen gleichzeitig die anfallenden Kosten“, betont Prettner. „Diese Zusammenführung der beiden Rechtsträger ist ein logischer Schritt und wird erhebliche Synergieeffekte mit sich bringen“, ist sich auch KABEG-Vorstand Arnold Gabriel sicher.
Die von beiden Vertragspartnern, KABEG und AUVA, unterzeichnete Absichtserklärung sieht eine intensivierte Zusammenarbeit des Klinikum Klagenfurt und dem Unfallkrankenhaus vor, wobei der unfallchirurgische Schwerpunkt im Unfallkrankenhaus und der orthopädische Schwerpunkt im Klinikum Klagenfurt liegen soll. Gleichzeitig soll es dadurch auch zur Optimierung der betriebswirtschaftlichen Aspekte kommen. „Nicht zuletzt weil das Gebäude des Unfallkrankenhauses dringende Adaptierungsmaßnahmen brauchen wird, ist in den nächsten vier bis fünf Jahren auch eine räumliche Zusammenführung der Häuser geplant.
Durch die Ansiedelung des Unfallkrankenhauses am Gelände des Klinikum Klagenfurt können Kosten gespart, medizintechnische Ressourcen gebündelt und die Leistungen für die Patientinnen und Patienten noch weiter gesteigert werden“, betont Prettner. Mit der vertiefenden Kooperation soll zunächst das Leistungsangebot der beiden Standorte besser aufeinander abgestimmt werden.
Auf die Beschäftigungsgarantie der Mitarbeiter beider Rechtsträger hat die Kooperation keinerlei Einfluss. Auch der rechtliche Status der beiden Krankenanstalten bleibt jedenfalls gewahrt.
Foto: kk