Presseaussendung von: Büro LH Dörfler
LH Dörfler: Wichtiger Partner für die Bevölkerung - 2009 gab es Unterstützung in Höhe von 3,75 Millionen Euro
Klagenfurt (LPD). Das Kärntner Nothilfswerk, wichtiger Partner für die Sicherheit der Kärntnerinnen und Kärntner, leistete im vergangenen Jahr 2009 wieder unbürokratische und schnelle Hilfe in der Not. Bei Naturkatastrophen, wie z. B. Hochwasser, Erdrutschen, Stürmen, Schneedruck oder Lawinen, ist diese Einrichtung des Landes Kärnten zur Stelle. Die Mittel dafür werden zu 40 Prozent durch das Land finanziert. Die restlichen 60 Prozent werden vom Katastrophenfonds des Bundes zur Verfügung gestellt. "Als Sicherheitsreferent des Landes Kärnten lege ich großen Wert auf eine rasche und unbürokratische Hilfe und danke dem Nothilfswerk für seine besondere Bürgernähe", betonte heute, Dienstag, Landeshauptmann Gerhard Dörfler.
Ohne die kurzen Kommunikationswege wäre nach der Sturmkatastrophe "Paula" im Jänner 2008 nicht eine derart schnelle Hilfestellung möglich gewesen. Im Jahresvergleich sind 2008 aufgrund zahlreicher Stürme und Wetterkapriolen 935 Förderfälle mit einer Gesamtförderhöhe von 4,7 Millionen Euro unterstützt worden.
Im Jahr 2009 wurde auch eine Vielzahl von Anträgen aus den letzten beiden Jahren ausgezahlt und es ergab sich dadurch eine Gesamtfördersumme von 3,75 Millionen Euro, wie Dörfler mitteilte. Die höchste Beihilfe erfuhr der Bezirk Wolfsberg mit rund 622.000 Euro, gefolgt von Spittal an der Drau mit rund 144.000 Euro und St. Veit mit rund 103.000 Euro.
Auf der Homepage www.sicherheit.ktn.gv.at finden sich unter der Rubrik "Kärntner Nothilfswerk" sämtliche diesbezügliche Informationen. Antragsformulare des Nothilfswerks liegen auch bei den Gemeindeämtern auf, wo sie dann auch einzureichen sind. Die Anträge werden von der Schadenskommission der jeweiligen Bezirksverwaltungsbehörde bearbeitet. Laut Richtlinien des Kärntner Nothilfswerks können Schäden an Gebäuden mit 50 Prozent durch eine Beihilfe des Nothilfswerks, sonstige Schäden (z. B. Waldschäden) mit bis zu 30 Prozent abgegolten werden. Wenn der Schaden teilweise durch eine Versicherung gedeckt ist, kann über die Gewährung einer Beihilfe erst dann entschieden werden, wenn die Schadensabdeckungshöhe der Versicherung vorliegt
Foto: Büro LH Dörfler