Presseaussendung von: AK Kärnten
Seit 1. Jänner müssen Firmen für freie Dienstnehmer Lohnnebenkosten in gleicher Höhe bezahlen, wie für echte Dienstnehmer. Für „Freie“ bedeuten diese Änderungen, dass sie bei Honorarverhandlungen darauf achten müssen, dass die Lohnnebenkosten nicht auf sie abgewälzt werden. Darauf macht die ARBEITERKAMMER aufmerksam.
Egal ob in Agenturen, bei Medien, im Einzelhandel, in technischen Büros oder in Callcentern: in immer mehr Branchen arbeiten freie Dienstnehmer. Für sie und ihre Auftraggeber sind mit Jahresbeginn wichtige Änderungen in Kraft getreten, die noch wenigen bewusst sind, aber bei Honorarverhandlungen von Bedeutung sein können, informiert die ARBEITERKAMMER.
Eine Firma, die freie Dienstnehmer beschäftigt, muss seit 1. Jänner für sie Lohnnebenkosten in der gleichen Höhe bezahlen wie für echte Dienstnehmer. So sind jetzt auch Dienstgeberbeiträge zum Familienlastenausgleichsfonds und Kommunalsteuer zu leisten. Dazu kommt noch ein bundeslandspezifischer Zuschlag, was in Summe rund acht Prozent höhere Lohnnebenkosten ergibt.
„Für die freien Dienstnehmer bedeuten diese Änderungen jedenfalls, dass sie gerade jetzt bei ihren Honorarverhandlungen aufpassen müssen, damit die höheren Lohnnebenkosten nicht bei ihnen hängen bleiben“, warnen die AK-Juristen und bieten Betroffenen kostenlose Beratung an.
Die großen arbeitsrechtlichen Unterschiede zwischen freien und echten Dienstnehmern bleiben hingegen nach wie vor aufrecht. Kollektivverträge und Betriebsvereinbarungen treffen auf die „Freien“ auch weiterhin nicht zu. Das bedeutet, dass sie unter anderem keinen Anspruch auf Weihnachts- und Urlaubsgeld haben, kritisiert die AK
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