Unter dem Motto „Holen Sie Ihr Geld zurück“ startet die AK am 1. März mit der alljährlichen Steuersparaktion. Der Pandemie geschuldet werden die Beratung sowie die Arbeitnehmerveranlagung selbst, am Telefon erledigt. „Wir helfen, wo wir können! Besonders in dieser schwierigen Zeit, wo viele von Kurzarbeit oder Jobverlust betroffen sind, zählt jeder Euro! Als Zusatzangebot dehnen wir daher unseren kostenlosen Steuerservice im März auf sechs volle Tage aus, also auch auf Freitagnachmittag und Samstag“, informiert AK-Präsident Günther Goach.
„Wir leisten schnell und unkompliziert Hilfe, damit Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihre zu viel bezahlten Steuern vom Fiskus zurückholen können. Entweder man holt telefonische Auskunft zu Steuerfragen unter 050 477-3002 ein oder man vereinbart in den AK-Bezirksstellen einen telefonischen Beratungstermin, bei dem der Steuerausgleich erledigt wird!“, fasst Goach den Steuerservice der AK zusammen.
Bernhard Sapetschnig, Leiter der Abteilung Finanzen und Förderungen, betont außerdem: „Es bleiben trotz automatischer Veranlagung Millionen liegen, weil dem Finanzamt nicht alle Ausgaben bekannt sind. Dabei gibt es viele steuermindernde Beträge wie z. B. Familienbonus Plus und Unterhaltsabsetzbetrag für Kinder, Mehrkindzuschlag, Pendlerpauschale für lange Arbeitswege oder Werbungskosten für Weiterbildung. Auch wenn man im betreffenden Steuerjahr andere Belastungen wie etwa Ausgaben für Begräbnis, Zahnersatz, Kur- und Krankheitskosten hatte, kann sich die Arbeitnehmerveranlagung auszahlen! Im Schnitt bekommt man 400 Euro pro Veranlagung vom Fiskus zurück.“
Steuersparen schnell und einfach am Telefon
Kärntenweite telefonische Beratung: 050 477-3002
NEU IM MÄRZ: Auch für Freitagnachmittag oder Samstag kann ein telefonischer Beratungstermin vereinbart werden. Termine: 5. & 6, 12. & 13.,19. sowie 26. & 27. März.
Terminvereinbarung: MO bis DO: 7.30 - 16.30 Uhr und FR 7.30 - 12 Uhr.
AK Klagenfurt, Tel. 050 477-3001
AK Feldkirchen, Tel. 050 477-5615
AK St. Veit/Glan, Tel. 050 477-5415
AK Villach, Tel. 050 477-5115
AK Spittal, Tel. 050 477-5315
AK Hermagor, Tel. 050 477-5132
AK Wolfsberg, Tel. 050 477-5215
AK Völkermarkt, Tel. 050 477-5515
Unterlagen bereithalten
„Auf Wunsch erledigen wir beim telefonischen Beratungstermin den Steuerausgleich. Bereithalten sollte man daher die Steuerunterlagen und die persönliche Zugangskennung für FinanzOnline. Pendler sollten die Ergebnisse des Pendlerrechners vorbereiten. Wer Unterhalt bzw. Alimente für Kinder bezahlt hat, benötigt außerdem die tatsächlich bezahlten Unterhaltsleistungen über den festgesetzten Betrag“, fasst Joachim Rinösl, Finanzexperte der AK zusammen. Eine Unterlagen-Checkliste findet man auf kaernten.arbeiterkammer.at/steuer.
Mehr Klarheit fürs Homeoffice
Die Regierung hat sich gemeinsam mit den Sozialpartnern auf Regeln für das Homeoffice geeinigt.Bislang waren Kosten im Zusammenhang mit der Tätigkeit im Homeoffice nur eingeschränkt absetzbar. So konnte zwar der berufliche Anteil von (digitalen) Arbeitsmitteln wie Laptop, Handy oder der Internetverbindung geltend gemacht werden, sonstige anfallende Kosten wie z.B. Strom, Heizung oder Büromöbel waren nur dann absetzbar, wenn quasi ausschließlich im Homeoffice gearbeitet wird und es keinen physischen Arbeitsplatz im Unternehmen gibt.
Künftig sind Zahlungen des Arbeitgebers für Aufwendungen im Homeoffice (z. B. Abgeltungen für digitale Arbeitsmittel oder freiwillige Zahlungen für laufende Betriebskosten) im Rahmen eines Homeoffice-Pauschales von 3 Euro pro Homeoffice-Tag, maximal 300 Euro im Jahr, steuer- und sozialversicherungsfrei. Schöpft der Arbeitgeber durch seine Zahlungen das zustehende Pauschale nicht aus, so kann die Differenz zusätzlich als Werbungskosten geltend gemacht werden. Zudem können Aufwendungen für ergonomisches Mobiliar (Bürostuhl, Schreibtisch) künftig mit bis zu 300 Euro pro Jahr abgesetzt werden. Die neuen steuerrechtlichen Regelungen gelten zunächst befristet bis 2023 und werden dann einer Evaluierung unterzogen.
Hilfe im Web und mit Broschüren
Ob Onlinerechner, eine Checkliste, Formulare, Musterbriefe, der Brutto-Netto-Rechner sowie Steuertipps, all das findet man unter kaernten.arbeiterkammer.at/steuer
Erweitert wird das Angebot um kostenlose AK-Broschüren: „Steuer sparen 2021“, „Steuertipps für Eltern“, „Familienbonus Plus“ oder „Steuerrecht kompakt“. Bestelltelefon: 050 477-2823
Rund 26.000 Beratungen der AK brachten 8,6 Millionen Euro vom Fiskus zurück
8,6 Millionen Euro holten sich Kärntens Arbeitnehmer mit Hilfe der AK-Steuerexperten 2020 vom Fiskus zurück. Dieser Summe liegen 25.875 Beratungen zu Grunde. „Das rasche Reagieren auf die Herausforderungen der Pandemie mündete in einer Digitalisierung der Beratung unserer Mitglieder, die auffallend oft mit positivem Feedback auf die Umstellung zur telefonischen Steuerberatung reagierten. Gegenüber 2019 verzeichnen wir eine Beratungssteigerung von über acht Prozent“, konkretisiert AK-Präsident Günther Goach.
25.875 Beratungen haben die AK-Steuerexperten im vergangenen Jahr durchgeführt. Die Kärntner erhielten 19.036 Auskünfte am Telefon, 5.237 persönliche Beratungen und 1.602 Mal wurden schriftliche Anfragen (E-Mail, Briefe, etc.) beantwortet.
„Insgesamt konnte die AK, als kostenloser Steuerberater, ihren Mitgliedern 8.627.894 Euro vom Finanzamt zurückholen. 2,2 Millionen Euro mehr als 2019“, freut sich Goach und verweist auf die Einführung des Familienbonus+, der bei den Steuerveranlagungen vieler Eltern für höhere Gutschriften gesorgt hat.
„Wir haben sehr zeitnah im März 2020 unser Steuerservice auf Telefonie umgestellt, was zur Folge hatte, dass wir im vergangenen Jahr ein Plus von 7.249 telefonischen Beratungen zu verzeichnen hatten. Das ist eine Steigerung von 61,5 Prozent gegenüber 2019. Im Gegenzug kam es zu einer Halbierung der persönlichen Termine. Schriftliche Beratungen – fast ausschließlich E-Mails – blieben gegenüber 2019 beinahe unverändert“, präzisiert Joachim Rinösl, Referatsleiter der Steuerabteilung die Zahlen und präsentiert außerdem eine beeindruckende Bilanz: „In den vergangenen fünf Jahren wurden insgesamt 114.424 Beratungen durchgeführt und den Kärntnern damit 32,8 Millionen Euro zurückgeholt!“
Kein Geld verschenken
Dass sich ein Steuerausgleich auszahlt, zeigen folgende Beispiele aus der Beratung:
1. Arbeiter: verheiratet, drei Kinder unter 18 Jahre; Gattin hat kein eigenes Einkommen; Krankenversicherungsbeiträge für die ganze Familie; Mehrkindzuschlag für drittes Kind.Steuerlich berücksichtigt: Alleinverdienerabsetzbetrag (AVAB), 3 x Familienbonus Plus hat sich nicht zur Gänze ausgewirkt, daher auch SV-Rückerstattung und Erstattung des AVAB („Negativsteuer“). Die Arbeitnehmerveranlagung für 2019 ergab eine Gutschrift von 5.186 Euro.
2. Studentin: arbeitet ganzjährig in Teilzeit neben Studium; monatliches Gehalt brutto 800 Euro – zahlt daher keine Lohnsteuer; bezahlte Sozialversicherungsbeiträge 2019 1.677,44 Euro. Studentin hat selbst keine Veranlagung beantragt – es kam zur antragslosen ANV. Steuerlich berücksichtigt: Nichts! Wegen niedrigem Einkommen Sozialversicherungsrückerstattung (Negativsteuer): 50 Prozent der Sozialversicherung = 629,04, jedoch maximal 400 Euro. Gutschrift vom Finanzamt: 400 Euro. Beim Beratungstermin in der AK wurde Anspruch auf Pendlerpauschale festgestellt. Die ANV 2019 wurde eingereicht. Auswirkung: Zusätzliche Gutschrift von 100 Euro.
3. Angestellter: verheiratet, keine Kinder; Frau hat selbst Einkommen, pendelt täglich 28 km zur Arbeit, Kirchenbeitrag; Steuerlich berücksichtigt: Pendlerpauschale und Pendlereuro (laut Pendlerrechnerabfrage öffentliches Verkehrsmittel vorhanden und zumutbar), Sonderausgaben (Kirchenbeitrag).Die Arbeitnehmerveranlagung ergab eine Gutschrift von 440 Euro.
Arbeitnehmerveranlagungen für 2020:
4. Angestellte: ledig, keine Kinder, Januar: 20 Tage Arbeitslosengeld (ALG); 21. Januar bis Ende März: erstes Dienstverhältnis, April wieder ALG, Mai bis November: zweites Dienstverhältnis, im Dezember nochmals ALG; keinerlei Steuerbegünstigungen. Die Arbeitnehmerveranlagung für 2020 ergab eine Gutschrift von 1.148 Euro. Ursachen für relativ hohe Gutschrift:
a. Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag (neu ab dem Jahr 2020) und damit höhere Negativsteuer (800 Euro)
b. Steuerreform (Senkung Steuersatz von 25 auf 20 Prozent) beim ersten Dienstverhältnis nicht berücksichtigt (69,01 Euro)
5, Arbeiter: von Januar bis März voller Lohn; von April bis Dezember Kurzarbeit; ohne Steuerbegünstigungen in der Arbeitnehmerveranlagung: Die Arbeitnehmerveranlagung für 2020 ergibt eine Gutschrift von 3 Euro. Hinweis: Die Bezüge während der Kurzarbeit verursachten – im Gegensatz zu anderslautenden Gerüchten – keine Steuernachforderung. Gleiche Ausgangslage, jedoch zusätzlich mit Pendlerpauschale/Pendlereuro sowie Familienbonus für ein Kind unter 18 Jahren; Die Arbeitnehmerveranlagung für 2020 ergibt eine Gutschrift von 1.491 Euro. Ein Jahr zuvor erhielt der Arbeiter mit gleichen Steuerbegünstigungen 2.294 Euro vom Finanzamt zurück. Ursache: Durch die niedrigeren Kurzarbeitsbezüge und einem relativ hohen Pendlerpauschale sowie der Steuersenkung (20 statt 25 Prozent) hat sich der Familienbonus 2020 nur teilweise ausgewirkt – im Jahr 2019 noch voll.
Goach: „Arbeitnehmer dürfen nicht die Zeche der Pandemie zahlen – AK hilft mit aller Kraft!“
„Mehr als 80 Prozent der Steuereinnahmen stammen von Arbeitnehmern und Konsumenten. Gerade in der derzeitigen Situation ist die Unterstützung der AK besonders wichtig, denn es zählt jeder Euro und arbeitende Menschen dürfen am Ende nicht die Zeche für die Pandemie zahlen!“, betont AK-Präsident Günther Goach und fordert: „Klein- und Mittelverdiener müssen stärker entlastet werden! Ziehen wir dieSteuerreform jetzt vor und senken wir die Steuerstufen von 35 auf 30 und von 42 auf 40 Prozent; zur Wirtschaftsbelebung und als Ausgleich der kalten Progression!“
Die Regierung hat auf die Pandemie mit zahlreichen Hilfspaketen reagiert: Sei es zB mit dem Umsatzersatz oder Fixkostenzuschuss für Unternehmen oder mittels Kurzarbeit. „Kurzarbeit führt zu Mindereinnahmen von bis zu 20 Prozent. Die tausenden Arbeitslosen, die unverschuldet in diese Situation geschlittert sind, müssen ihr Auskommen mit einer Nettoersatzrate von 55 Prozent finden – haben also einen 45-prozentigen Einnahmenausfall. AK-Präsident Goach: „Die nächste Etappe der Steuerreform muss in das Jahr 2021 vorgezogen werden. Das ist die wirkungsvollste Unterstützung der Menschen bei der Bestreitung ihrer monatlichen Fixkosten. Außerdem sollten AMS-Bezüge im Steuerausgleich echt steuerbefreit werden. Beide Maßnahmen stärken die Kaufkraft und beleben die Wirtschaft!“
Tarifsenkung Kleinverdiener
Begrüßenswert sei die vorgezogene – von der AK geforderte – Senkung des Einkommensteuertarifs von 25 auf 20 Prozent. „Die Krux an der Geschichte ist, dass kleinerer und mittlerer Einkünfte noch häufiger die Steuerentlastungswirkung des „Familienbonus plus“ nicht voll ausnützen können oder gar zur Gänze verlieren. Der Extra-Bonus in der Familienbeihilfe von 360 Euro war natürlich hilfreich, aber auch hier wurde unabhängig vom Ein-kommen verteilt“, zeigt Goach Schwächen „gerechter Verteilung“ auf.
Finanzamt: Service gedrosselt
Als völlig kontraproduktiv bezeichnet Goach in diesem Zusammenhang die massiven Umstrukturierungen bei den Finanzämtern. „Die Menschen sind verunsichert, haben Existenzängste. Ständig kommen neuen Regelungen im Zusammenhang mit der Pandemie und was macht das Finanzamt: Es drosselt sein regionales Service aufgrund von österreichweiten Umstrukturierungen. Persönliche Beratung bei den bis dato zuständigen Finanzmitarbeitern im Bezirk fällt damit Einsparungen zum Opfer!“, ärgert sich Goach.
Wir hatten im Vorjahr so viele Anfragen wie noch nie! Die Menschen hatten teilweise Angst, dass sie durch die Kurzarbeit Steuernachzahlungen erwarten oder sie noch mehr Einbußen erfahren werden. Als AK haben wir den Auftrag, die Menschen wo immer es geht zu unterstützen. Deshalb meine Botschaft: Wir sind ihr kostenloser Steuerberater und helfen so unbürokratisch wie es geht! Es erwartet die Menschen trotz Kurzarbeit keine Nachversteuerung. Aber man sollte die Pendlerpauschale wann immer möglich geltend machen oder den Fahrtkostenzuschuss in Anspruch nehmen!“
„Keine Neidgesellschaft schaffen!“
„Ich habe immer gesagt: Leben und leben lassen! Es braucht in dieser für alle schwierigen Zeit Kompromisse und Hilfe für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aber natürlich auch für die Wirtschaftstreibenden. Steuerliche Maßnahmen zur Erhaltung der Liquidität, Vermeidung von Insolvenzen und zur Stärkung der Kaufkraft müssen daher gesetzt werden. Eine Neidgesellschaft wäre fehl am Platz“, bekräftigt Goach und fordert:
Foto: Eggenberger/AK
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