Seitens des Bürgermeisters der Marktgemeinde Ebenthal in Kärnten werden in letzter Zeit die Berichterstattungen über die nahende Gemeinderats- und Bürgermeisterwahl in den Kärntner Medien verfolgt. Hierbei ist ihm aufgefallen, dass ein wesentlicher Aspekt der ordnungsgemäßen Durchführung einer Briefwahl gar nicht bzw. nur selten der Allgemeinheit kommuniziert wird.
Gemäß § 56a Kärntner Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlordnung hat der Wähler / die Wählerin auf der Wahlkarte durch Unterschrift eidesstattlich zu erklären, dass er /sie die amtlichen Stimmzettel persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst ausgefüllt hat. Die Stimmabgabe ist nichtig, wenn die eidesstattliche Erklärung auf der Wahlkarte fehlt.
Abgegebene Wahlkarten müssen unterschrieben werden, damit sie auch gezählt werden können.
Foto: Mein Klagenfurt
Radln uman See: Am Sonntag, 28. April, werden die Straßen um den Wörthersee für Autos gesperrt und sie gehören dann einen Tag lang den Radlern,…
Der weit über die Kärntner Landesgrenzen hinaus bekannte Brauchtumsexperte Dr. Wolfgang Lattacher ist im 81. Lebensjahr verstorben.
Osterhasen-Unterstützung für Kinder: Gemeinnütziger Verein verteilt über 30 Geschenke und schenkt Kindern unvergessliche Momente.
Das Klagenfurter Restaurant Lendring am Villacher Ring ist zahlungsunfähig. Wie der Alpenländische Kreditorenverband mitteilt, wurde über das Vermögen…