Presseaussendung von: Grüne Kärnten
Ungleichbehandlungen bei Mindestsicherung sind verfassungswidrig
Klagenfurt. (15.02.2016) – „Kürzungen und Obergrenzen scheinen derzeit nahezu allerseits beliebte Schlagworte zu sein, wenn es um die Mindestsicherung geht. Trotz aller populistischer Wunschvorstellungen einiger BürgermeisterInnen hat Österreich eine Verfassung, an die sich alle halten müssen: Diese untersagt eindeutig jegliche Benachteiligung und Ungleichbehandlung. Asylberechtigte haben die selben Rechte wie ÖstereicherInnen“, stellt die Klubobfrau der Grünen Barbara Lesjak anlässlich der Resolution des Kärntner Gemeindebundes klar.
„Das Kostendruck-Argument ist nachvollziehbar. Dennoch muss uns klar sein, dass mit Kürzungen in der Mindestsicherung eine unkontrollierbare Spirale der Kriminalität losgetreten werden kann. Um den sozialen Frieden nicht zu gefährden, darf bei den ohnehin schon Schwächsten unserer Gesellschaft nicht gespart werden. Gleichzeitig sollten die Kräfte vermehrt dahingehend eingesetzt werden, um die Menschen aus der Mindestsicherung (wieder) in eine fair entlohnte Erwerbstätigkeit zu bringen“, ist Lesjak überzeugt.
Foto: Die Grünen Kärnten
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