Presseaussendung von: Grüne Kärnten
Entschädigung für Wirtschaftserschwernisse im Naturschutzgesetz vorgesehen
Klagenfurt (08.02.2016) - „Wir haben eine ganz besondere Verantwortung, um Kärnten nachhaltig lebenswert zu gestalten. Deshalb ist es wichtig, die 28 Lebensräume, Tier- und Pflanzenarten, die auf der Schattenliste sind, wie von der EU verlangt, nachzunominieren. Dazu gehören auch die Illyrischen Buchenwälder, die beispielsweise am Kleinobir vorkommen. Ansonsten drohen Strafzahlungen, die LR Rolf Holub unter allen Umständen vermeiden will, nachdem dieses Vorhaben unter den Vorgängerregierungen um rund zwanzig Jahre verschleppt wurde“, erklärt der Vorsitzende des Umweltausschusses, Klubobfrau-Stellvertreter Michael Johann.
„Die GrundbesitzerInnen werden über alle Schritte informiert und sollen bei der Erstellung des Managementplans weitestgehend eingebunden werden. Ein im Jänner durchgeführtes Seminar hat gezeigt, dass Kärnten im Bundesländervergleich auf einem sehr guten Weg ist“, so Johann, der bei dieser Gelegenheit auf das Biogeografische Seminar im März verweist, im Rahmen dessen die weitere Vorgehensweise diskutiert wird.
„Die Ausweisung von Natura-2000-Gebieten ist uns Grünen ein wichtiges Anliegen, weil es hier darum geht, die Schätze unserer Natur auch für künftige Generationen zu bewahren. Gleichzeitig ist es uns aber auch wichtig, dass die Ausweisung gemeinsam mit den GrundbesitzerInnen erfolgt und dass für diese keine finanziellen Schäden bzw. keine Nachteile bei der Bewirtschaftung entstehen. Deshalb haben wir eine Novelle des Kärntner Naturschutzgesetzes inklusive eines Entschädigungsparagrafen auf den Weg gebracht. Darin sind Entschädigungen für Wirtschaftserschwernisse vorgesehen“, schließt Johann.
Foto: Mein Klagenfurt/Archiv