Presseaussendung von: SPÖ Kärnten
Seiser: Ragger und Co stimmen im Landtag gegen schärfere Regeln für Asylwerber und versuchen mit Halb- und Unwahrheiten Menschen zu instrumentalisieren.
Auf das Allerschärfste weißt SPÖ-Klubobmann LAbg. Herwig Seiser, den jüngsten Versuch der FPÖ zurück, die Kärntnerinnen und Kärntner aufzuhetzen und zu instrumentalisieren, indem erneut die Wahrheit für ihre schändlichen Zwecke zurechtgebogen wird.
„Die FPÖ konzentriert sich einzig und allein darauf Chaos und Unfrieden zu stiften. Dafür wirft sie das letzte bisschen Verantwortung über Bord und versucht die Menschen mit Halb- und Unwahrheiten zu infizieren“, reagiert Seiser unmissverständlich auf die jüngsten und heutigen Aussagen von FPÖ-Ragger.
Es sei schlicht inakzeptabel, dass Protagonisten einer Partei permanent versuchen, den sozialen Frieden zu destabilisieren und dabei wie Ragger unlängst nicht einmal davor zurückschrecken würden, einen Mord zu erfinden.
Zur tatsächlichen Richtigstellung der heute von Ragger abgesonderten FPÖ-Wahrnehmung verweist der SPÖ-Klubobmann auf folgende Tatsachen:
- Die im gestrigen Landtag beschlossene Änderung des Kärntner Grundversorgungsgesetzes ist die Umsetzung einer EU-Richtlinie. Solche Richtlinien müssen umgesetzt werden, da sonst ein Vertragsverletzungsverfahren droht und die Richtlinie unter gewissen Voraussetzungen unmittelbar anwendbar ist, wenn sie nicht umgesetzt wurden.
- 2480 Euro bekommt ein Asylwerber für die Sonderunterbringung für pflegebedürftige Personen pro Person und Monat – das ist in den Kostenhöchstsätzen festgehalten – war schon immer so, und wird so bleiben. Keine Erhöhung.
- Die Nettokosten für die Grundversorgung betragen für das Land Kärnten nicht 40 Millionen Euro sondern rund 16 Millionen Euro, da gemäß der sowohl von Haider als auch Dörfler unterzeichneten 15a-Vereinbarung 60 Prozent der Kosten der Bund übernimmt.
- An den Haaren herbei gezogen ist die Behauptung Raggers, die Ausgaben für „Asylanten in der Mindestsicherung machen mehr als 10 Millionen aus“. Richtig ist: Für laufende Unterstützungen insgesamt wurden im LVA 7,7 Millionen budgetär eingestellt. Erwartet wird, dass es dafür einen Mehrbedarf von unter 1 Million Euro geben wird.
- Zur Bestimmung einer unentgeltlichen Rechtsberatung gegen Einstellung, Einschränkung oder Verweigerung der Grundversorgung: Eine Rechtsberatung gibt es nur wenn diese erforderlich ist, keine eigenen finanziellen Mittel vorhanden sind und eine Aussicht auf Erfolg besteht. (Vgl. Pflichtverteidiger in Österreich). Das Land wird hierzu, um Kosten zu sparen, einen Beratungs- und Vertretungsvertrag mit einem Dritten abschließen. Ein Angebot liegt bereits vor – Darin werden die gesamtkosten pro Jahr mit 4.000 Euro beziffert.
Foto: KK