Presseaussendung von: Grüne Kärnten
HCB-Skandal: Mehr Sachverstand wäre gefragt gewesen
Klagenfurt. (25.02.2015) - In der heutigen öffentlichen Sitzung des HCB-U-Ausschusses verwiesen als Zeugen geladene Sachverständige des Landes darauf, dass es bei bescheidgemäßer Einbringung des CKW-haltigen Kalkschlamms direkt im Temperaturbereich 850-1100 Grad Celsius zu keinerlei Emissionen kommen hätte können. Daher seien weitere Auflagen auch nicht erforderlich gewesen. Ob die technischen Voraussetzungen für eine Einbringung des Kalkschlamms im Drehofen vorhanden waren, wurde von den Sachverständigen nicht im Detail hinterfragt.
In der Zeugenbefragung wurde klar, dass dem Werk Wietersdorfer zwar die Einbringung des Kalkschlamms über die Schnittstelle zum Drehrohrofen vorgeschrieben wurde, aber für den Transportweg von der Lagerstätte Tinkalbox zur Einbringungsstelle eine zusätzliche Anlage notwendig gewesen wäre, die aber vom Projektwerber aus bisher nicht geklärten Gründen nicht beantragt wurde.
Michael Johann, Grüner Abgeordneter im HCB-Untersuchungsausschuss: "Für mich ist es schockierend wenn Sachverständige, wie DI Dr. Ernst Zenkl, ausführen, dass sie auch aus heutiger Sicht keine HCB-Messungen vorschreiben würden."
"Auch wenn die Hauptverantwortung für den HCB-Austritt eindeutig beim Zementwerk w&p liegt, zeigt sich bei Behörden und Sachverständigen eine Schnittstellenproblematik, dass wichtige Informationen nicht weitergegeben werden und wesentliche Umstände bei der Erstellung von Bescheiden übersehen werden. Die Behörden müssen besser untereinander kommunizieren und genauer kontrollieren", so Johann.
Verblüfft ist Johann über die Tatsache, dass die Sachverständigen, welche im Jahr 2012 im Auftrag der BH St. Veit/Glan anhand von Emissionsberichten überprüften, ob die von der BH verordneten Grenzwerte auch eingehalten wurden, keine Überschreitungen feststellen konnten, obwohl diese zumindest bei Schwefeldioxid, Stickoxiden und Kohlenmonoxid gegeben waren.
Mag. Margit Schneider, welche für den UVP-Teilabnahmebescheid verantwortlich war, gab mangels Aktenkenntnis keine detaillierten Antworten. Durch diesen Teilabnahmebescheid wurde die nur wenige Monate später erfolgte Beantragung der Behandlung von Blaukalk genehmigungstechnisch wesentlich vereinfacht, weil diese nicht mehr nach dem strengen UVP-Regime ablaufen musste.
"Wesentliche Maßnahmen und Auflagen aus dem UVP-Verfahren waren im Jahr 2010 noch nicht umgesetzt. Aus dem UVP-Gesetz ergibt sich keinerlei Rechtsanspruch auf eine Teilabnahme. Für Wietersdorfer bedeutete aber die Teilabnahme trotz Nichterfüllung wesentlicher Auflagen eine Steilvorlage für die Verbrennung von Blaukalk. Es wäre an den Behörden gelegen zu erkennen, dass Wietersdorfer mangels Umsetzung wesentlicher Auflagen für die Blaukalkverbrennung (wie z.B. Errichtung eines betonierten Lagerplatzes für Kalkschlamm, Regenwasserauffanganlage zur Verhinderung der Verschmutzung des Vorfluters) im Abseits gestanden ist und daher zurückgepfiffen werden hätte müssen", so Johann.
Pikantes Detail: Im Teilabnahmebescheid für das Zementwerk Wietersdorf finden sich dafür Hinweise auf Pläne für einen Golfplatz mit Klubhaus und Abschlaganlage - offensichtlich ein redaktionelles Versehen, dass aber nicht für die Sorgfalt spricht, mit der der Bescheid erstellt wurde. Nachfragen zu dem Thema wurden aber vom Ausschussvorsitzenden Korak (BZÖ) unterbunden.
Foto: Mein Klagenfurt/Archiv