Presseaussendung von: Die Grünen Kärnten
Ehemalige Regierungsmitglieder haben ausgesagt. Amtshilfegesuch als rechtliches Neuland im Seen-U-Ausschuss. Lesjak will im Rahmen der Demokratiereform ein Untersuchungsausschussgesetz für Kärnten.
Klagenfurt (05.02.2014) – „Nach der heutigen Einvernahme der ehemaligen Regierungsmitglieder wird es voraussichtlich weitere Zeugenbefragungen geben“, sagt die Grünen-Klubobfrau und Vorsitzende des Seen-U-Ausschusses, Dr. Barbara Lesjak. „Der genaue Termin wird in einer kommenden internen Sitzung beschlossen. Geplant ist die Ladung von Landesrätin Elisabeth Kaufmann-Bruckberger, die einen Terminvorschlag für kommenden Montag angekündigt hat, und des Ex-Landesrats Dr. Josef Martinz, der sich heute abermals entschuldigt hat“, so Lesjak.
„Der Ausschuss hat mit dem Amtshilfegesuch für die Zeugenbefragung von Mag. Dobernig durch das Bezirksgericht rechtliches Neuland betreten“, berichtet Lesjak und meint weiter: „Mag. Dobernig hat sein Nicht-Erscheinen vor dem U-Ausschuss mit einer befangenen Vorsitzführung begründet. Dies kann für seine Aussage vor der Richterin sicher nicht gelten, weswegen ich davon ausgehe, dass er gerne vor dem Bezirksgericht aussagen wird. Da der U-Ausschuss ihn nicht vorführen lassen kann, bin ich der Meinung, dass dies auch das Gericht, nach einem Amtshilfeersuchen des U-Ausschusses, nicht kann. Mag. Dobernig muss also freiwillig kommen. Wegen der mangelnden Vorführmöglichkeit des U-Ausschusses setzen wir Grüne uns weiter dafür ein, dass im Rahmen der Demokratiereform in Kärnten ein effektives Untersuchungsausschussgesetz als Minderheitenrecht umgesetzt wird.“, so Lesjak.
"Als weitere Lehre des U-Ausschusses kann jetzt schon gesagt werden, dass bei weitreichenden Transaktionen - so wie zum Beispiel dem Ankauf der Seeliegenschaften - allen Landtagsabgeordneten sämtliche Unterlagen zur Verfügung gestellt werden müssen", schließt Lesjak.
Foto: kk