Presseaussendung von: ÖVP Europaklub im Europäischen Parlament
ÖVP im Europaparlament begrüßt Rechtsprüfung durch Europäischen Gerichtshof vor ACTA-Ratifizierung
Brüssel, 22. Februar 2012 (ÖVP-PD) Die Außenhandelssprecherin der ÖVP im EU-Parlament, Elisabeth Köstinger, begrüßt die Prüfung des internationalen Anti-Piraterie-Abkommens ACTA durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH). "Die Ängste und Befürchtungen der Bürgerinnen und Bürger müssen ernst genommen werden. Um Fiktionen von Fakten zu trennen bedarf es einer breiten öffentlichen Debatte. Wir müssen eindeutig klären, dass ACTA das bestehende Urheber- und Datenschutzrecht in der EU nicht verändert und dass es mit der EU-Grundrechtecharta vereinbar ist", fordert Köstinger heute. "Zwei Gutachten des Rechtsdienstes des Europäischen Parlaments haben einen Teil der Bedenken zu ACTA bereits zerstreut. Sollte der EuGH ein positives Urteil über ACTA ausstellen, dann liegen alle Fakten auf dem Tisch und ACTA kann zugestimmt werden", betont Köstinger.
Der Hauptkritikpunkt von ACTA, dass Internetprovider durch das Abkommen verpflichtet würden, den Internetverkehr zu kontrollieren und gegebenenfalls zu sperren, ist bereits im November 2011 durch den EuGH entkräftet worden. Der Gerichtshof hat eindeutig festgestellt, dass das dauerhafte Filtern des Internetverkehrs ausdrücklich verboten ist. Im Februar dieses Jahres folgte ein weiteres Urteil, das Nutzer von sozialen Plattformen wie Facebook vor Eingriffen in ihre Privatsphäre schützt.
Köstinger wundert sich über die Positionen der anderen österreichischen Parteien im Europäischen Parlament: "Die SPÖ, die in Wien als Regierungsmitglied ACTA mitverhandelt hat sowie die Grünen scheinen ihr Urteil bereits gefällt zu haben. Anstatt sich an der Debatte zu beteiligen, wollen sie blind gegen ACTA stimmen. Die Schädigung der heimischen Wirtschaft, der Verlust von Arbeitsplätzen und die Gefährdung der Gesundheit durch gefälschte Medikamente spielen anscheinend keine Rolle", so Köstinger. Das Grundprinzip von ACTA ist der Schutz der Rechte des geistigen Eigentums außerhalb der EU von vielen kleinen und mittleren Unternehmen, die immerhin 99% der europäischen Wirtschaft ausmachen. "Es geht um nachgemachte Markenkleidung, um gefälschte Medikamente, um die Rechte von Autoren, Journalisten, Musikern und kleinen Unternehmern an ihren Ideen", so Köstinger. Der europäischen Wirtschaft gehen nach Angaben der Europäischen Kommission jedes Jahr 8 Milliarden Euro durch Produktpiraterie verloren. Im Jahr 2010 wurden an den EU-Außengrenzen 100 Millionen gefälschte Waren beschlagnahmt.
EGH-Urteil zum Verbot von Internet-Filterung durch Internetanbieter:http://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2011-11/cp110126de.pdf
EGH-Urteil zum Verbot von Internet-Filterung in sozialen Netzwerken: http://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2012-02/cp120011de.pdf