Presseaussendung von: Büro LH Dörfler
LH Dörfler: Land sieht Klage der AK gelassen entgegen
Klagenfurt (LPD). Wie einer Aussendung der Arbeitskammer Kärnten heute, Mittwoch, zu entnehmen ist, hat die AK gegen das Land wegen angeblich ausstehender Konsumentenschutzförderungen bereits Klage eingebracht. Dem Land Kärnten liegt die Klage zwar bisweilen nicht vor, grundsätzlich sieht man einem gerichtlichen Verfahren in dieser Angelegenheit aufgrund einer rechtmäßigen Kündigung des Vertrages jedoch gelassen entgegen.
"Die Art und Weise, wie die AK mit dem Thema Förderungen umgeht, zeigt einmal mehr, dass es richtig war, Abwicklung und Administration der verschiedenen Arbeitnehmerförderungen zurück zum Land zu holen. In den letzten Jahren hat die AK Kärnten gut damit verdient, Verwaltungskostenbeiträge von der öffentlichen Hand zu kassieren. Nachdem wir jedoch festgestellt haben, dass die Förderungen auch mit weit weniger Aufwand und somit deutlich günstiger administriert werden können, haben wir den Vertrag mit der AK Kärnten gekündigt. Dass die AK darüber nicht erfreut ist, verstehe ich grundsätzlich - hier jedoch den Klagsweg zu beschreiten halte ich für völlig überflüssig", stellt Landeshauptmann Gerhard Dörfler fest.
Nachdem man nach eingehenden Überprüfungen im Jahr 2009 im Rahmen der Budgetkonsolidierung zu dem Schluss gekommen ist, die Förderungsabwicklung von Pendlergeld, Bildungsscheck sowie Wohnbau und Konsumentenschutz könnte im Land eingegliedert und damit deutlich kostengünstiger vollzogen werden, wurde der Vertrag zwischen dem Land Kärnten und der Arbeiterkammer mit Ende 2010 gänzlich aufgekündigt. Von der Kündigung sind sämtliche Bereiche der direkten wie indirekten Förderungen für Arbeitnehmer betroffen, wozu eben auch der Bereich des Konsumentenschutzes zählt.
"Wegen der zahlreichen, vielfach sehr polemischen und unsachlichen Berichte von Seiten der AK Kärnten zum Thema der Arbeitnehmerförderung in den letzten Wochen und Monaten verhärtet sich bei mir der Eindruck, dass es vielmehr um parteipolitische und persönliche Aufmerksamkeit des Präsidenten Goach geht und weniger um die Sache selbst oder die Konsumenten und Arbeitnehmer. Wenn die AK meint, dieses Thema könne nur vor Gericht geklärt werden, ist dies bedauerlich. Die Summen, die für ein meines Erachtens aussichtloses Verfahren aufgewendet werden müssten, sollten wohl besser den Konsumenten zugeführt werden und nicht den Gerichten und Rechtsanwälten", so Dörfler.
Foto: LPD