Presseaussendung von: AK-Kärnten
Nachdem das Land Kärnten nach Rechtsansicht der AK bei der Subvention des AK-Konsumentenschutzes vertragsbrüchig geworden ist, hat die ARBEITERKAMMER KÄRNTEN jetzt eine Klage gegen das Land beim Landesgericht Klagenfurt eingebracht.
Der AK KÄRNTEN wurden bis dato als einzige Konsumentenschutz-Einrichtung des Landes Fördermittel für die Beratung aller Kärntnerinnen und Kärntner gewährt. Im Rahmen eines Vertrages zur Arbeitnehmerförderung des Landes (ANF), wurde der AK dazu ein jährlicher Betrag in der Höhe von 363.364,17 Euro vertraglich zugesichert. Nachdem das Land den Vertrag zur Administration der ANF mit der AK im Jahr 2009 gekündigt hat, hat es nun für 2011 die Zahlungen für den Konsumentenschutz eingestellt und handelt damit laut Rechtsansicht der AK vertragsbrüchig.
„Bei der Konsumentenberatung handelt es sich um keine Maßnahme der Arbeitnehmerförderung im Sinne des Kärntner Arbeitnehmerförderungsgesetzes, sondern um einen völlig separaten Bereich“, so der Wortlaut im Klagsschreiben der AK. Und weiter: „Die von der klagenden Partei ebenfalls durchzuführende Konsumentenberatung wurde mit dem Kündigungsschreiben der beklagten Partei vom 16.12.2009 nicht aufgekündigt.“
„Um die Kärntner Bevölkerung weiterhin umfassend im Konsumentenschutz beraten sowie die Rechte unserer Mitglieder wahren zu können, sehen wir uns gezwungen, den Gerichtsweg zu beschreiten“, betont AK-Präsident Günther GOACH. Wie wichtig ein umfassender Konsumentenschutz ist, bestätigen die Beratungszahlen der AK KÄRNTEN. 2011 führte die AK rund 32.000 Beratungen durch. Mehr als die Hälfte der Menschen, die Hilfe im Konsumentenschutz benötigen, sind keine AK-Mitglieder. Allein im Vorjahr hat die AK mit ihrer Beratung Konsumenten über eine Million Euro erspart.