Presseaussendung von: Die Grünen Kärnten
Grüne wollen geplante Novellierung des Kärntner Landes-Sicherheitspolizeigesetzes genau überprüfen und behalten sich weitere Schritte vor. Geplante Gesetzesnovellierung könnte sich als verfassungswidrig erweisen.
Klagenfurt (08.02.11) – Für eine „Überprüfung auf Punkt und Beistrich“ sprechen sich heute die Grünen Kärnten in Bezug auf das von FPK und ÖVP geplante, landesweite Bettelverbot aus. In der Landtagssitzung diesen Donnerstag soll eine entsprechende Novellierung des Kärntner Landes-Sicherheitspolizeigesetzes beschlossen werden. Die darin enthaltende Zielvorgabe: Die Umsetzung eines „landesweiten Verbotes der aggressiven, organisierten und gewerbsmäßigen Bettelei“.
Dr. Barbara Lesjak, Landtagsabgeordnete der Grünen Kärnten, ortet darin eine mögliche Verfassungswidrigkeit. Die Ziele des FPK/ÖVP-Antrages nähern sich nämlich einem generellen Bettelverbot an. Lesjak strebt daher eine genaue Überprüfung durch die Verfassungsabteilung an, sollte die Novellierung in dieser Form beschlossen werden: „Der Text der Novellierung strotzt nur so vor allgemeinen Bezeichnungen, so ist es wohl Auslegungssache, was genau unter dem Begriff „aufdringliche Bettelei“ zu verstehen ist“ erklärt Lesjak. Für Belästigungen aller Art sehen bereits jetzt das geltende Landessicherheitspolizeigesetz sowie das Strafrecht deutliche Regelungen vor. Die geplante Novellierung umfasse auf jeden Fall zuviel Spielraum und greife somit in verfassungsrechtlich garantierte Persönlichkeitsrechte ein. Die Novellierung sei „einfach unpräzise und schwammig“, so die Landtagsabgeordnete.
Erfahrungen in anderen Bundesländern, so etwa in Salzburg oder der Steiermark, zeigen eines deutlich: Entwürfe, die ein landesweites, generelles Verbot der Bettelei vorsehen, könnten als verfassungswidrig eingestuft werden. So wurde in Salzburg bereits der Verfassungsgerichtshof mit einem Gesetzesprüfungsverfahren beauftragt. Auch zur Wiener Regelung, die - wie in Kärnten geplant - aufdringliches, gewerbsmäßiges und organisiertes Betteln verbietet, ist ein solches Gesetzesprüfungsverfahren anhängig. Ein Schritt, den sich auch die Grünen vorbehalten: „Unserer Ansicht nach entspricht es nicht der österreichischen Bundesverfassung, dass man es notleidenden Menschen verbietet in der Öffentlichkeit um Hilfe zu bitten. Für uns würde eine Regelung, die einem landesweiten Bettelverbot gleichkommt, auf jeden Fall gegen die Menschenrechte sprechen“ so Lesjak abschließend.
Foto: Grüne Kärnten
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