Presseaussendung von: Bürgerforum Klagenfurt-Ost
In einem Ende Jänner an die Landesregierung ergangenen Schreiben teilt der Umweltsenat in Wien mit, dass das eingereichte Projekt der örtlichen Bautradition erheblich widerspricht. Nach den landesrechtlichen Vorschriften wäre daher eine „Ortsbildpflege-Sonderkommission“ mit der Sache zu befassen gewesen. Dies ist offenbar nicht geschehen. Die zuständige Sachbearbeiterin im Umweltsenat wird daher den Akt an die genannte Sonderkommission übermitteln. Diese Kommission ist jedoch noch gar nicht bestellt. Weitere Verzögerungen des Projektes sind damit sehr wahrscheinlich.
Im Zusammenhang mit dem sog. „Minarettverbot“ hat der Kärntner Landtag besondere gesetzliche Bestimmungen zum Schutze der „örtlichen Bautradition“ beschlossen. Der Umweltsenat ist an dieses Gesetz gebunden und fordert nun eine gesetzeskonforme Behandlung des Kraftwerksprojektes in der Sonderkommission.
Das Gesetz gilt nämlich nicht nur für religiöse Bauten. Es wäre sonst verfassungswidrig.
Die Bürgerinitiativen haben in ihren Einwänden ausdrücklich auf diese Vorschriften hingewiesen. Die Landesregierung hat im UVP-Bescheid darauf jedoch keinerlei Rücksicht genommen. Im Gegensatz dazu führt der Umweltsenat wörtlich aus:
Nach Ansicht des Umweltsenates ist jedenfalls ein Gutachten der im Gesetz genannten Ortsbild - Sonderkommission einzuholen. Die endgültige Beurteilung würde dann vom Umweltsenat vorgenommen werden. Wie der Umweltsenat weiter ausführt, würde der Landesgesetzgeber diesen Bestimmungen besonders hohen Stellenwert einräumen und auch eine besonders lange Verfahrensdauer in Kauf nehmen.
Dr. Albert Krainer muss dazu einräumen, dass diese Sonderkommission noch gar nicht nominiert wurde. Überdies würde ein solches Kraftwerk seiner Ansicht nach mit den oben genannten Ausmaßen sehr wohl der örtlichen Bautradition entsprechen. Die Bürgerinitiativen gegen das Kraftwerk könnten über eine solche wahnwitzige Argumentation nur lachen, würde es hier nicht um ihre Lebensqualität und Gesundheit gehen.
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