Presseaussendung von: Büro LHStv. Scheuch
LHStv. Scheuch: Sachkundenachweis soll Hundehalter über ihre Pflichten und Verantwortung aufklären
Klagenfurt (LPD). Zur Diskussion rund um die Hundehaltung in Kärnten schlägt Tierschutzreferent LHStv. Uwe Scheuch erneut die Adaptierung des Kärntner Landes-Sicherheitspolizeigesetzes anhand der Gesetzeslage in Oberösterreich vor. "Unser Ziel sollte es sein, Hundehalter so gut es geht über die große Verantwortung, die sie mit der Anschaffung eines Hundes tragen, aufzuklären und ihnen einen Besuch in guten Hundeschulen, in denen ihnen ausgebildete Trainer mit Rat und Tat zur Seite stehen, nahezulegen. Den ersten Schritt in diese Richtung könnte man mit dem Modell des Sachkundenachweises, wie in Oberösterreich bereits durchgeführt, durchwegs umsetzen", gab Scheuch heute, Dienstag, bekannt.
In einem neuen Gesetz sollen vor allem vier Punkte klar geregelt werden. Punkt eins wäre die Meldung jedes Hundes, der über zwölf Wochen alt ist. Für diese Meldung bei der Gemeinde muss der Hundebesitzer einen für das Halten von Hunden erforderlichen Sachkundenachweis vorlegen. Im Rahmen dieses Sachkundenachweises, der von einem Tierarzt und einem geprüften Hundetrainer vorgetragen wird, gibt's es Aufklärung über Themen wie artgerechte Haltung, Kosten, Pflichten, die Gesetzeslage bzw. Möglichkeiten der Ausbildung.
Weiters müsse die Verlässlichkeit des Hundehalters gegeben sein. Das heißt, Personen, die zum Beispiel schon wegen schwerer Körperverletzung, ähnlichen Delikten oder gar Tierquälerei vorbestraft sind, sollten auch keinen Hund halten dürfen. "Mit dieser Kontrolle könnte man schon im Vorfeld potentielle Problemfälle eindämmen", so Scheuch.
Wichtig wäre auch die Einführung einer verpflichtenden Haftpflichtversicherung für jeden Hund. Bei aller Vorsicht seitens des Hundbesitzers und auch bei noch so guter Ausbildung des Hundes kann es dennoch zu Unfällen kommen. Opfer sollten zumindest abgesichert sein, um sich im Falle einer Verletzung nicht noch in unendlichen Gerichtsverfahren um die Kostenerstattung streiten zu müssen.
Die Aufstellung einer sogenannten Rasseliste, wie in anderen Bundesländern vorhanden, lehnt Scheuch strikt ab. "Laut wissenschaftlichen Studien gibt es keinerlei Zusammenhänge zwischen Aggressionsverhalten bzw. Gefährlichkeit eines Hundes und seiner Zugehörigkeit zu einer bestimmten Rasse. Unser Ziel muss es sein, dem Hundehalter seine Verantwortung gegenüber einem Lebewesen sowie seiner Umwelt klar zu machen. Nur so kann der leichtfertigen Anschaffung eines Hundes, sowie der falschen und verantwortungslosen Behandlung der Tiere entgegengewirkt werden", erklärte der Tierschutzreferent.
Foto: Büro LHStv. Scheuch