Presseaussendung von: Büro LR Ragger
LR Ragger: Überleitungspflege als neue unbürokratische Hilfe zur Selbständigkeit
Klagenfurt (LPD). "Derzeit ist es so, dass Personen, die einmal in ein Pflegeheim kommen, im Regelfall auch dauerhaft dort bleiben. Diese Systematik bedarf einer Änderung. Die Pflegeheime sollten in Zukunft vermehrt auch als eine Brücke zwischen einer vorübergehenden Pflegebedürftigkeit und der Rückkehr in die eigenen vier Wände genutzt werden." So beschreibt der Kärntner Sozialreferent Landesrat Christian Ragger den Sinn der neuen Überleitungspflege in Kärnten.
Sie bedeutet, dass das Sozialreferat in unbürokratischer Weise die Kosten für einen gesundheitsbedingten vier- bis sechswöchigen Aufenthalt in einem Pflegeheim übernimmt. Es muss hierfür kein Antrag auf Kostenübernahme mit Vermögensprüfung gestellt werden. Dieses Verfahren führte häufig dazu, dass mit dem Heimeintritt sehr rasch die Auflösung der eigenen Wohnung verbunden war. Betroffene hatten, selbst wenn sie wollten, gar keine Möglichkeit mehr zur Rückkehr in die eigenen vier Wände.
Während der Überleitungspflege gibt es auch die Möglichkeit der umfassenden Information über die Angebote von Hauskrankenhilfe durch mobile Dienste. Ragger: "Der Pflegebedürftige kann sich aufgrund der guten Betreuung erholen und die Zeit kann genutzt werden, um eine anschließende Versorgung zu Hause zu organisieren."
Sollte sich in dieser Zeit aber herausstellen, dass eine dauerhafte Unterbringung im Heim notwendig ist, kann die Umstellung auf eine solche rasch erfolgen. Eine Überleitungspflege ist auch in den alternativen Lebensräumen (Familienpflegestellen) möglich, in denen maximal sechs Klienten betreut werden.
Die Zielgruppe dieser Maßnahme sind Personen mit niedrigen Pflegestufen, die nach einer vorübergehenden Phase der Pflegebedürftigkeit z.B. nach einem Spitalsaufenthalt, wieder selbständig wohnen können, sofern sie regelmäßig Hilfe bekommen. Vorgesehen ist auch, dass Fachleute des Sozialreferates Betroffene betreuen. Damit wird auch eine Anregung des Rechnungshofes befolgt, der ein solches "case management" empfohlen hat, um nicht notwendige Heimaufenthalte zu verhindern. Auf Vorschlag von Ragger hat die Landesregierung heute, Dienstag, die Richtlinien für die Überleitungspflege beschlossen. Anträge sind in der Sozialabteilung zu stellen.
Foto: Büro LR Ragger