Presseaussendung von: Büro LR Ragger
LR Ragger: Betreubares und anpassbares Wohnen wird wichtiges Segment - Gesetz zielt auf Errichtung und Sanierung von Wohnraum im Ortskern ab
Klagenfurt (LPD). Die umfassende Änderung des Wohnbauförderungsgesetzes tritt mit 1. April 2010 in Kraft. Wohnbaulandesrat Christian Ragger präsentierte sie heute, Mittwoch, in einer Pressekonferenz. Im Mittelpunkt der neuen Wohnbauförderung steht die Umsetzung der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen Bund und Ländern. Diese verfolgt folgende Zielsetzungen: Steigerung der Sanierungsrate im Wohnbau, Passivhausstandard im Wohnungsneubau, Zurückdrängen der Nutzung fossiler Brennstoffe für Warmwasser und Heizung, Reduktion des Ausstoßes an Treibhausgasen, Einsatz erneuerbarer Energieträger für Heizung und Warmwasser. Dadurch wird das Förderungssystem neu gestaltet, das eine ökologisch sinnvolle und ressourcenschonende Bauweise unterstützt.
"Im Bereich der Eigenheimförderung wird die Förderungssumme nicht mehr durch die Ökostufen berechnet, sondern nach dem Heizwärmebedarf und der thermischen Qualität der Gebäudehülle", erklärte Ragger. Hier werde eine Grundförderung je Quadratmeter förderbare Nutzfläche berechnet. Zu dieser Grundförderung gibt es etwa Erhöhungsbeträge für ökologische Bauweise, Photovoltaik, barrierefreie Bauweise, Passivhaus. Weiterhin gibt es die Erhöhungsbeträge für Jungfamilien, bei baulichen Maßnahmen für ein Haushaltsmitglied mit Behinderung und Errichtung eines Wohnobjektes im ländlichen strukturschwachen Raum. Neu hinzu kommt ein Erhöhungsbetrag für die Errichtung eines Wohnobjektes im historischen Siedlungszentrum.
Im mehrgeschossigen Wohnbau wird laut Ragger großes Augenmerk auf das "anpassbare Wohnen" gelegt. "Im Bereich der Barrierefreiheit sollen die einzelnen Wohnungen zukünftig so geplant und ausgeführt werden, dass sie mit minimalem Aufwand für die Benutzung durch beeinträchtigte Menschen ausgestaltet werden können", informierte er. Hier müssten auch bei Geschossbauten ohne Aufzugsanlage die Stiegenhäuser so geplant werden, dass der spätere Einbau eines Treppenliftes ohne nachträgliche bauliche Veränderungen am Gebäude möglich sei.
Erstmalig werde auch durch die Schaffung des betreubaren Wohnens ein wichtiger Beitrag dazu geleistet, dass ältere Menschen möglichst lange in ihrer eigenen Umgebung leben können, ohne bei auch sehr geringer Betreuungsnotwendigkeit gleich in einem Alten- bzw. Pflegeheim untergebracht werden zu müssen. "Dies spart einerseits Kosten, andererseits, und das ist keinesfalls ein zu vernachlässigender Faktor, wird gerade durch ein langes Verbleiben in den eigenen vier Wänden die Lebensqualität der betroffenen Menschen gesteigert", so Ragger. Weiters sei es im Behindertenbereich auch erstmalig möglich, durch Zusammenlegung von Wohnungen Wohnverbundsysteme zu schaffen. Das heißt, dass beeinträchtigte Menschen, die in einer Tagesstätte untergebracht sind, hier bestmöglich versorgt und durch einen professionellen Anbieter betreut werden können.
Ragger kündigte an, dass es auch in der Sanierungsförderung zu Änderungen komme. Besonderes Augenmerk werde auf die Steigerung der Sanierungsrate von Wohnhäusern gelegt. "Ziel ist eine deutliche Verbesserung der Energieeffizienz der Gebäude", sagte er. Kernpunkte bilden hierbei die Anhebung des förderbare Kostenanteils, Anreize für die umfassende energetische Sanierung, sowie das Erreichen des Passivhausstandards. All diese Fördermaßnahmen zielen auf eine Steigerung der Wohnhaussanierung, insbesondere auf solche mit deutlichen energetischen Verbesserungen ab. "Auch hier gibt es eine erhöhte Förderung, wenn das Wohngebäude umfassend saniert wird und sich im historischen Siedlungszentrum befindet", erklärte Ragger.
Weiters kündigte er an, dass für die nächsten fünf Jahre ein kärntenweiter Sanierungskataster im mehrgeschossigen Wohnbau erstellt werde, in welchem die zukünftigen Sanierungsprojekte samt Sanierungsmaßnahmen bezirksweise ersichtlich seien.
Um die Wohnbauförderungsmittel noch gezielter uns sparsamer einsetzen zu können, wird laut Ragger die bestehende Wohnungsnachfrage-Datenbank des Landes Kärnten ausgebaut. Der Bevölkerung werde hier die Möglichkeit geboten, sich per Internet eine gemeinnützige freie Wohnung zu suchen bzw. sich zu registrieren. "Dadurch ist eine Kontrollmöglichkeit geben, wo und in welchem Umfang der Wohnungsbedarf und die Wohnungsnachfrage besteht", so Ragger.
Der Wohnbaureferent präsentierte weiters den Jahresrückblick der Wohnbaustatistik: Der gesamte Wohnbaubereich löste ein Baumvolumen von 482 Millionen Euro aus. So sind für das Jahr 2009 Finanzierungszusagen für insgesamt 39 Bauvorhaben mit 825 Wohneinheiten, sowie für die Errichtung eines Studentenheimes mit 114 Schlafstellen erteilt worden. In weiterer Folge sind die Förderungen für 1.100 Eigenheime bzw. für den Ersterwerb für Wohnraum, sowie für 3.900 Sanierungsvorhaben zugesichert worden.
Foto: Büro LR Ragger
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