Wer sich im Rahmen der zweiten Runde der Massentests im Jänner testen lässt, kann sich so vom Lockdown freitesten
Grundsätzlich gilt der der 3. Lockdown mit seinen Maßnahmen bis 24. Jänner, wer sich aber bei den bundesweiten Massentests am 15., 16. und 17. Jänner testen lässt, erhält dafür mehr Freiheiten und darf zum Beispiel ab 18. Jänner Gastronomiebetriebe besuchen oder Personen aus einem anderen Haushalt treffen.
Wer sich nicht testen lässt, muss mit weiteren, ganztägigen Ausgangsbeschränkungen rechnen und darf Orte, an denen Maskenpflicht gilt, nur mit FFP2-Maske betreten. Die Polizei wird ab 18. Jänner 2021 "stichprobenartig" kontrollieren, ob die beim Besuch von Kulturveranstaltungen, Hotels oder Restaurants vorgeschriebenen Corona-Tests durchgeführt wurden.
In der Schule müssen Schüler und Lehrer ohne negativem Testergebnis eine FFP2-Maske tragen.
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