Presseaussendung von: Grüne Kärnten
Initiativen zur Entlastung für Behinderte und in Not geratene Wohnungssuchende
Klagenfurt. (15.12.2017) – „Die Grünen haben in der gestrigen Landtagssitzung zwei wichtige Initiativen zur Entlastung der Schwächsten unserer Gesellschaft gestartet. Eine finanzielle Benachteiligung für Menschen mit Behinderung und Beeinträchtigung soll beseitigt werden. Genauso soll es in Not geratenen Wohnungssuchenden künftig möglich sein, die Kaution für eine gemeinnützige Wohnung innerhalb von mindestens zwei Monaten zu bezahlen“, berichtet die Klubobfrau der Grünen im Kärntner Landtag, Barbara Lesjak.
„Menschen mit Behinderung und Beeinträchtigung erhalten nach dem Familienlastenausgleichsgesetz erhöhte Familienbeihilfe, um erhöhte Aufwendungen bestreiten zu können. BezieherInnen der Mindestsicherung nach dem Chancengleichheitsgesetz fallen um diesen erhöhten Betrag aber um, weil dieser Betrag sozusagen als Einkommen miteingerechnet wird. Das heißt, dass diese Menschen im Monat etwa 200,- Euro weniger bekommen und dadurch einem großen finanziellen Druck ausgesetzt sind“, führt Lesjak aus und sagt weiter: „Deswegen wollen wir Grünen, dass diese Ungerechtigkeit gesetzlich beseitigt wird. Menschen, die aufgrund ihrer Behinderung ohnehin größere Ausgaben haben, dürfen auf keinen Fall noch zusätzlich finanziell benachteiligt werden.“ In der gestrigen Landtagssitzung haben die Grünen einen entsprechenden Antrag dazu eingebracht.
„Die zweite Inititative der Grünen bezieht sich auf in Not geratene Wohnungssuchende“, erklärt Lesjak und sagt weiter: „Personen, die in sozialen Wohnungen unterkommen wollen, müssen eine Kaution bezahlen. Häufig fehlt ihnen aber das notwendige Geld dazu. So stehen sie vor der Herausforderung einerseits eine Wohnungszuweisung haben zu müssen, um um finanzielle Unterstützung ansuchen zu können. Andererseits fehlt ihnen das Geld, um die Kaution für die Wohnung bezahlen zu können. Eine nahezu unlösbare Herausforderung. Deswegen wollen wir Grünen, dass in Not geratene Wohnungssuchende in Zukunft mindestens zwei Monate Zeit haben, um die Kaution zu begleichen.“ Der Gemeinderat der Stadt Villach hat bezogen auf die stadteigenen Wohnungen am 25.10.2017 bereits einen entsprechenden Dringlichkeitsantrag beschlossen, woraufhin die Stadt Villach dies bereits in der Praxis umsetzt. Wenn es nach den Grünen geht, sollten die gemeinnützigen Bauträger Kärntens diesem Beispiel folgen. Dazu haben die Grünen die Kärntner Landesregierung in einem Antrag aufgefordert.
Foto: KK