Presseaussendung von: Arbeiterkammer Kärnten
Die Kosten für die Beseitigung von Schäden, die durch Unwetter oder ähnliche Katastrophen entstanden sind, können als außergewöhnliche Belastungen bei der Arbeitnehmerveranlagung geltend gemacht werden. Die Steuerexperten der Arbeiterkammer Kärnten helfen den Betroffenen kostenlos beim Jahresausgleich.
Der Föhnsturm der in der Nacht auf Dienstag über Teile von Kärnten hinweggefegt ist, hat große Schäden verursacht. Die Sanierung, der durch das Unwetter beschädigten Vermögenswerte, verursacht hohe Kosten. Diese Ausgaben können die Betroffenen in voller Höhe von der Steuer absetzen, unterstreicht Joachim Rinösl, Steuerexperte der AK Kärnten.
Die AK unterstützt Unwetter-Opfer bei der steuerlichen Geltendmachung der Aufwendungen zur Beseitigung der Katastrophenschäden. Wie Rinösl betont, kann etwa die Reparatur und Sanierung der beschädigten Vermögenswerte – von der Erneuerung des Verputzes über das Ausmalen von Räumen bis zur Reparatur von Zäunen oder Pkws – als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden.
Gleiches gilt für die Kosten für Ersatzbeschaffungen – sei es der Neubau von Gebäudeteilen oder die Neuanschaffung von Einrichtungsgegenständen, Kleidung oder Geschirr.
Die Steuerberatung bei der Arbeiterkammer ist kostenlos. Die AK-Steuerexperten erreichen Sie unter der Telefonnummer 050 477-3000.
Foto: Mein Klagenfurt/Archiv