Pressemeldungen Dezember 2017
Ausnahmeregelung für Silvesterfeuerwerk
Presseaussendung von: Stadtpresse Klagenfurt
In Klagenfurt gilt in der Silvesternacht in der Zeit von 23:30 bis 0:30 Uhr eine Ausnahmeregelung für die Verwendung pyrotechnischer Gegenstände der Kategorie F2 in bestimmten Teilen des Ortsgebietes. Experten raten, Sicherheitstipps für Feuerwerke unbedingt einzuhalten.
Wer das neue Jahr in der Landeshauptstadt mit einem Feuerwerk begrüßt, für den gilt folgende Regelung: In Klagenfurt besteht in der Nacht von Silvester auf Neujahr in der Zeit von 23:30 bis 0:30 Uhr eine Ausnahmeregelung für die Verwendung pyrotechnischer Gegenstände der Kategorie F2 in bestimmten Teilen des Ortsgebietes. Nicht unter die Ausnahme fällt die Verwendung von Kleinfeuerwerken in geschlossenen Räumen und innerhalb einer Entfernung von 200 m von Kirchen, Gotteshäusern, Krankenanstalten, Kinder-, Alters- und Erholungsheimen sowie Tierheimen und Tiergärten. „In jedem Fall sollte mit einem maßvollen Umgang mit Feuerwerk auf Menschen, Umwelt und Tiere Rücksicht genommen werden. Dabei sind auch Sicherheitstipps unbedingt zu beachten, um sich nicht selbst zu verletzen“, appelliert Feuerwehrreferent Vizebürgermeister Christian Scheider.
Denn jedes Jahr fordern Böller und Leuchtraketen in der Silvesternacht Opfer. Um schmerzhafte Nebenwirkungen im neuen Jahr zu vermeiden, geben Feuerwehr und Zivilschutzverband nützliche Sicherheitstipps:
Foto: Mein Klagenfurt/Archiv

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