Presseaussendung von: Arbeiterkammer Kärnten
Ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH) kann bares Geld für Arbeitslose bringen! Der Familienzuschlag muss in Zukunft zusätzlich zum Grundbetrag und zum Ergänzungsbetrag des Arbeitslosengeldes bzw. der Notstandshilfe ausbezahlt werden. Achtung: Wer niedriges Arbeitslosengeld bezogen hat und mindestens ein unterhaltspflichtiges Kind hatte, kann rückwirkend bis 2010 eine Nachzahlung vom Arbeitsmarktservice (AMS) beantragen!
Mehr Geld für Arbeitslose bringt ein Entscheid des VwGH, der im Februar 2016 gefällt wurde. Demnach wird der Familienzuschlag bei einer Aufstockung des Arbeitslosengeldes durch den Ergänzungsbetrag zusätzlich ausbezahlt. Mit dem Resultat, dass das AMS nun eine Neuberechnung der Sozialleistungen durchführen muss.
Aber nicht nur das: Die Entscheidung gilt auch rückwirkend! Wer im Zeitraum von 1. September 2010 bis 23. Februar 2016 niedriges Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Weiterbildungsgeld und Umschulungsgeld bezogen hat und für mindestens ein Kind Familienbeihilfe erhalten hat oder unterhaltspflichtig war, der sollte eine Nachzahlung des Familienzuschlages beim AMS geltend machen! 254.000 Personen sind österreichweit betroffen. Im AMS-Topf liegen dafür 112 Millionen Euro.
Zum Hintergrund: Das AMS hat österreichweit den allfälligen Ergänzungsbetrag wie folgt berechnet: Der Ergänzungsbetrag ist die Differenz vom Grundbetrag des Arbeitslosengeldes zum jeweiligen Tagsatz. Laut dem Urteil des VwGH sind aber die Familienzuschläge nicht bei der Ergänzungsbetragsberechnung einzubeziehen sondern zusätzlich auszubezahlen! Der Familienzuschlag macht 97 Cent pro Kind und Tag aus. Hat der Betroffene also zwei Kinder, wären dies in einem Monat rund 58 Euro.
AK rät: Aktiv werden!
Betroffene Personen müssen dafür nun aber selbst aktiv werden und einen eigenen Antrag stellen! Ein Online-Ratgeber des AMS wurde eingerichtet. Mit Hilfe dieses Rechners können Betroffene rasch ermitteln, ob sie eine Nachzahlung erhalten oder nicht.
www.ams.at/service-arbeitsuchende_nachberechnung
Auch die Arbeiterkammer Kärnten informiert zum Thema: Telefon 050 477-1000
Foto: Mein Klagenfurt/Archiv