EU-Parlament und Mitgliedstaaten einigen sich auf nationale GVO-Anbauverbote
Brüssel, 4. Dezember 2014 (ÖVP-PD) In nächtlichen Verhandlungen haben sich EU-Parlament und Mitgliedstaaten auf ein neues Verfahren geeinigt, mit denen EU-Mitgliedstaaten nationale GVO-Anbauverbote erlassen können. "Das ist ein historischer Moment. Nach vierjährigem Tauziehen zwischen den Mitgliedstaaten wurde das Selbstbestimmungsrecht jedes einzelnen Landes beim Anbau gentechnikveränderter Pflanzen endlich auch gesetzlich verankert", so Köstinger, die Chefverhandlerin der EVP für das neue Gesetz ist.
Dem gestrigen Durchbruch waren seit Beginn der Verhandlungen 2011 mehrere gescheiterte Einigungsversuche vorausgegangen. Vor allem im Rat konnten sich GVO-Gegner und -befürworter lange nicht auf eine gemeinsame Vorgangsweise einigen.
Unser wichtigstes Ziel war es, die nationalen GVO-Anbauverbote so wasserdicht zu gestalten, dass kein Gentechnikkonzern sie mit einer Klage aushebeln kann.
Der Kompromiss sieht nun ein zweistufiges Verfahren vor, mit dem Mitgliedstaaten für GVO-Pflanzen eine Ausnahmeregelung, ein so genanntes "Opt Out", erwirken können. Zusätzlich dazu müssen jene Länder, die GVO anbauen, deren Übergreifen auf angrenzende Gebiete verhindern. Mitgliedstaaten können die Regelung unverzüglich anwenden.
"Unser wichtigstes Ziel war es, die nationalen GVO-Anbauverbote so wasserdicht zu gestalten, dass kein Gentechnikkonzern sie mit einer Klage aushebeln kann", erläutert Köstinger am Morgen nach den Verhandlungen. Nach der bisherigen Rechtslage galt es als unsicher, ob nationale GVO-Anbauverbote überhaupt zulässig sind.
"Österreich war die treibende Kraft hinter den nationalen GVO-Anbauverboten und jetzt sind wir am Ziel. Niemand wird uns nun unsere Entscheidung, österreichweit auf Gentechnik zu verzichten, streitig machen können", so die ÖVP-Europaabgeordnete.
Das Ergebnis der Verhandlungen muss noch von EU-Parlament und Mitgliedstaaten formell bestätigt werden und kann anschließend sofort umgesetzt werden.
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