Presseaussendung von: Büro LR Ragger
LR Ragger: Reduzierung und Neuregelung des Kärntner Marktes nun ungewiss
Klagenfurt (LPD). Die Neuregelung und Reduzierung des Kleinen Glücksspiels in Kärnten ist nach einer Entscheidung des Unabhängigen Verwaltungssenates ungewiss.
Der UVS hob in dieser Woche die entsprechenden Bescheide auf, welche die Landesregierung im Februar erlassen hatte. Der jetzt zuständige Referent Landesrat Christian Ragger kündigte am Freitag an, dass er dem Regierungskollegium bei dessen erster Sitzung 2014 alle möglichen Konsequenzen der UVS-Entscheidung vorlegen wird. Denkbar wäre u.a. eine Berufung beim Verwaltungsgerichtshof.
An den Senat hatte sich „Merkur“, eine Tochterfirma des größten deutschen Glücksspielunternehmens Gauselmann, gewendet. Sie hatte keine Genehmigung zum Aufstellen von Glücksspielautomaten erhalten, sondern nur die beiden Firmen „Novomatic“ und „Amatic“. Der Grund dafür sei ein unzureichender Nachweis von Haftungs- und Garantiekapital gewesen, der UVS habe diesen jetzt aber als nicht stichhaltig eingeschätzt.
Mit 1.1.2015 ändert sich die Gesetzeslage für das Kleine Glücksspiel. Kärnten hat den Markt für Automatenglücksspiel reguliert und einen strengen Spielerschutz eingeführt. Es wären nur mehr 465 Glücksspielautomaten zugelassen, über 300 weniger als derzeit. „Es ist nun in der Berufungsfrist rechtlich zu prüfen, ob und wie die Entscheidung des UVS diese notwendige und sinnvolle Regulierung beeinflusst und wie das Land richtig reagieren soll“, sagt Ragger.
Die Causa dürfte in jedem Fall vor dem Verwaltungsgerichtshof landen, weil „Novomatic“ und „Amatic“, die von der Bescheid-Aufhebung betroffen sind, den Gang zum Höchstgericht angekündigt haben.
Foto: Büro LR Ragger
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