Presseaussendung von:Museumsbund Österreich
Stellungnahme von Museumsbund Österreich und ICOM Österreich zur Medienberichterstattung „Schimmel im Landesmuseum Kärnten“ sowie zum Umgang mit Museumsobjekten von Trägern des Österreichischen Museumsgütesiegels
Zum Österreichischen Museumsgütesiegel
Das seit 2002 verliehene Österreichische Museumsgütesiegel verfolgt den Zweck, die nicht begrifflich geschützte Institution Museum durch deutliche Qualitätsabgrenzungen im Sinne einer Definition von Mindeststandards von anderen Schaustellungen zu unterscheiden und sie in die Pflicht zu nehmen, die von ICOM – International Council of Museums aufgesetzten „Ethischen Richtlinien für Museen“, 1986ff, umzusetzen.
Das von den beiden Dachorganisationen des Museumswesens in Österreich, Museumsbund Österreich sowie ICOM Österreich, erarbeitete Bewertungsverfahren führte seit 2002 zur Verleihung von 196 Museumsgütesiegeln.
Diese Verleihung bedeutet einen öffentlichen Nachweis, dass
- das Museum eine Verantwortung zur Bewahrung des kulturellen Erbes übernimmt,
- Besucher eine qualitätsvolle Präsentation und ein Mindestniveau an Serviceleistungen erwarten können,
- das Museum, sein Träger und seine Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen die „Ethischen Richtlinien für Museen“ anerkennen.
Auf Basis einer Selbstevaluierung bzw. eines Lokalaugenscheins beurteilt eine vierköpfige Jury, bestehend aus Dir. Dr. Wolfgang Meighörner, Tiroler Landesmuseen, Innsbruck (Vorsitzender), Dr. Peter Keller, Dommuseum zu Salzburg, Mag. Heimo Kaindl, Diözesanmuseum Graz sowie Dr. Hartmut Prasch, Museum für Volkskultur, Spittal an der Drau, ob die Bedingungen für eine Verleihung erfüllt sind.
Zur Verleihung des Österreichischen Museumsgütesiegels ans Landesmuseum für Kärnten im September 2011 und zur Vorwarnung bezüglich Aberkennung vom 27. November 2012
2011 wurde dem Landesmuseum für Kärnten mit folgender Jurybegründung das Österreichische Museumsgütesiegel unter Auflagen verliehen:
„Die Jury des Österreichischen Museumsgütesiegels hat nach eingehender Prüfung festgestellt, dass das Landesmuseum Kärnten die geforderten Kriterien des Museumsgütesiegels erfüllt. Aus diesem Grund wird das Österreichische Museumsgütesiegel bis zum Jahr 2016 zuerkannt. Die Jury weist darauf hin, dass notwendige Qualitätssteigerungsmaßnahmen insbesondere in den Bereichen Klima, Technik und Präsentation notwendig sind, um die Museumsstandards künftig auch halten zu können.“
Dir. Mag. Thomas Jerger, MAS, Landesmuseum für Kärnten, Klagenfurt hat bereits im Februar 2012 den Juryvorsitzenden Dir. Dr. Wolfgang Meighörner und den damaligen Präsidenten des Museumsbundes Österreich, Dir. Mag. Dr. Peter Assmann, Oberösterreichische Landesmuseen, Linz mündlich auf einige sehr bedenkliche Situationen im Landesmuseum Kärnten mit Bezug auf das Österreichische Museumsgütesiegel hingewiesen. Es wurde vereinbart, nach Abklärung näherer Details die weitere Vorgehensweise festzulegen, was unmittelbar nach Bekanntwerden der Gutachten unter Berück¬sichtigung der Richtlinien des Österreichischen Museumsgütesiegels geschehen ist:
Gemäß der Richtlinien des Österreichischen Museumsgütesiegels in der seit 1. Jänner 2010 geltenden Fassung kommt nach Absprache durch die Präsidenten der Dachorganisationen des österreichischen Museumswesens, für ICOM Österreich Prof. Dr. Wilfried Seipel, Wien sowie für den Museumsbund Österreich Dir. Dr. Wolfgang Muchitsch, Universalmuseum Joanneum, Graz, mit dem Juryvorsitzenden des Österreichischen Museumsgütesiegels Dir. Dr. Wolfgang Meighörner, Tiroler Landesmuseen, Innsbruck folgender Passus zu tragen:
Aberkennung des Museumsgütesiegels
Wenn während der Geltungsdauer des Gütesiegels wesentliche Kriterien nicht mehr gegeben sind, kann die Aberkennung des Museumsgütesiegels durch die Jury erfolgen. Dazu ist eine Vorwarnung an das Museum sowie an die Trägerschaft des Museums erforderlich, um Gelegenheit zur Beseitigung der Mängel zu geben.
Sollte es zu keiner Mangelbehebung kommen, wird die Aberkennung der Museumleitung mittels eingeschriebenen Briefs mitgeteilt. Damit verbunden ist die Verpflichtung zur sofortigen Entfernung der Plakette aus dem öffentlich sichtbaren Bereich des Museums.
Eine Vorwarnung zur möglichen Aberkennung des Museumsgütesiegels ist Dir. Mag. Thomas Jerger, MAS telefonisch am 27. November 2012 zugekommen.
Museen, die Sammlungen unterhalten, bewahren diese treuhänderisch zum Nutzen und zum Fortschritt der Gesellschaft (2. Richtlinie, Ethische Richtlinien für Museen)
Aufgrund der aktuellen Berichterstattungen und dem daraus resultierenden öffentlichen Interesse ersucht der Museumsbund Österreich gemeinsam mit ICOM Österreich sowohl die Museumsverantwortlichen als auch die kulturpolitisch Verantwortlichen, eine konstruktive und nachhaltige Lösung für die Depotsituation des Landesmuseum für Kärnten zu finden.
Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf folgende Grundsätze der Ethischen Richtlinien für Museen:
„Museen sind für das materielle und immaterielle Natur- und Kulturerbe verantwortlich. Museumsträger und jene, die mit der strategischen Richtungsweisung und Aufsicht von Museen befasst sind, haben in erster Linie die Verantwortung, dieses Erbe zu schützen und zu fördern. Dazu zählen auch personelle, materielle und finanzielle Ressourcen, die zu diesem Zweck zur Verfügung stehen.“
„Museen haben die Aufgabe, ihre Sammlungen als Beitrag zum Schutz des natürlichen, kulturellen und wissenschaftlichen Erbes zu erwerben, zu bewahren und fortzuentwickeln. Museumssammlungen sind ein bedeutendes Erbe der Gemeinschaft, haben in der Rechtsordnung einen besonderen Stellenwert und sind durch die internationale Gesetzgebung geschützt. Diese Verpflichtung der Öffentlichkeit gegenüber macht Museen zu Verwaltern, die für den rechtmäßigen Besitz der in ihrer Obhut befindlichen Objekte, für den dauerhaften Charakter ihrer Sammlungen, für deren Dokumentation und Zugänglichkeit sowie für eine verantwortungsvolle Aussonderungspolitik verantwortlich sind.“
Graz & Linz, 3. Dezember 2012
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