Presseaussendung von: Büro LR Dr. Wolfgang Waldner
Waldner lehnt Novelle zum Jugendschutzgesetz in der Regierung ab. Novelle macht nur Sinn, wenn es in ganz Österreich ein einheitliches Gesetz gibt. Begutachtungszeitraum in Kärnten auf nur eine Woche reduziert
Klagenfurt, 4. Dezember 2012; Das Kärntner Jugendschutzgesetz wurde im Herbst 2011 novelliert und galt unter den Kärntner Parteien als das strengste Gesetz in Österreich. „Jetzt soll eine neuerliche Novelle erfolgen, obwohl noch immer keine österreichweit einheitliche Lösung am Tisch liegt. Die Jugend braucht aber ein Gesetz, dass hält und in ganz Österreich gilt“, sagt heute Landesrat Wolfgang Waldner und stimmte in der Landesregierung gegen die Kärntner Gesetzesnovelle. Denn die Bundesländer Tirol und Vorarlberg seien derzeit für ein einheitliches Jugendschutzgesetz in Österreich nicht zu haben. Sie seien auch kürzlich bei den Verhandlungen für eine Gesetzesharmonisierung nicht am Tisch gesessen.
Weiters wurde laut Waldner auch der Begutachtungszeitraum für diese Kärntner Novelle auf eine Woche reduziert. „Das grenzt an einen Husch-Pfusch und ich orte die Nähe des Wahltermins hinter dieser Gesetzesnovelle. Es hat aber keinen Sinn ein Gesetz jetzt zu ändern, wenn keine Bundeslösung am Tisch liegt“, so Waldner.
So biete die Novelle zum Jugendschutzgesetz einige Kuriositäten auf. So solle der Wirt feststellen, ob ein Jugendlicher 0,5 Promille Alkohol im Blut oder 0,25 mg/Liter in der Atemluft hat. Wie soll das funktionieren? Wer soll das kontrollieren“, hinterfragt Waldner.
Weiters sehe die Gesetzesnovelle eine Liberalisierung der Ausgehzeiten vor. Jugendliche ab 16 Jahren dürften demnach zwar mit der Erlaubnis der Eltern aber zeitlich unbeschränkt fortgehen. „Ein jugendlicher Arbeitnehmer darf im Vergleich dazu zwischen seinem 16. und 18. Lebensjahr nur bis 22 Uhr arbeiten“, weist Waldner auf die Diskrepanz hin.
Foto: Büro LR Dr. Waldner