Presseaussendung von: Die Grünen Kärnten
FPK und ÖVP setzen Kärntner Jugendlichen die Daumenschrauben an. Grüne: „Jugend schützen statt Jugend bestrafen!“
Klagenfurt (07.12.11) – Scharfe Kritik übt heute Grünen-Landtagsabgeordnete Dr. Barbara Lesjak am neuen Jugendschutzgesetz, das gestern im Bildungsausschuss des Kärntner Landtages von FPK und ÖVP beschlossen wurde: „Das Gesetz sieht teilweise ungeheuerliche Strafmaßnahmen gegen unsere Jugend vor und führt neue Aufsichtsorgane und äußerst fragwürdige, neue Maßnahmen im Kärntner Jugendschutzgesetz ein. Die blau-schwarze Koalition stellt damit im Jugendschutz das Prinzip des Überwachens und Strafens über das Prinzip des Schutzes und der Prävention. Für uns ist das der völlig verkehrte Ansatz. Wie der Name bereits sagt, soll es beim Jugendschutzgesetz darum gehen, unsere junge Generation vor ihren ganz normalen Fehlern zu schützen, und nicht sie dafür hart zu bestrafen“ so Lesjak.
Während sich die Sanktionen bei Erwachsenen bei Verstoß gegen das Gesetz mit bis zu 20.000 Euro Geldstrafe oder einem maximalen Freiheitsentzug von sechs Wochen nicht verschärft haben, werden Jugendlichen mit scharfen Maßnahmen belegt: „Das ist Wahnsinn. Anstatt die Jugend zu fördern, setzen FPK und ÖVP auf bloße Bestrafung. Von einer systematischen und umfassenden Jugendförderung als besten Beitrag zum Jugendschutz will die Regierungskoalition nichts wissen. Weit und breit keine Spur von langfristigen, präventiven Maßnahmen, einer qualitätsvollen Bildung, ausreichend Ausbildungsplätzen, mehr SozialarbeiterInnen und einer gut finanzierte Jugendwohlfahrt“ kritisiert Lesjak. Die Strafmaßnahmen im neuen Jugendschutzgesetz im Detail: Unterweisung durch Personen, die keine näher definierten fachlichen Qualifikationen vorweisen müssen, gemeinnützige Arbeit bis zu 100 Stunden, 500 Euro - bei Wiederholung 1000 Euro - als Ersatzstrafe zur gemeinnützigen Arbeit, Meldung von Verstößen an die Führerscheinbehörde, eine mögliche Vorenthaltung des Führerscheins.
Das neue Gesetz sieht außerdem vor, dass von den Bezirksverwaltungsbehörden so genannte „Aufsichtsorgane“ zur Überwachung und Einhaltung der strengen Bestimmungen bestellt werden können. Die Aufsichtsorgane werden laut Gesetz dazu befugt sein, Jugendliche auf Grund eines Verdachts anzuhalten, Identität und Alter zu kontrollieren und gegebenenfalls Anzeige zu erstatten: „Das sind weitreichende Befugnisse. Nirgendwo im Gesetz findet sich jedoch eine Bestimmung, welche fachlichen Qualifikationen das Aufsichtsorgan haben soll. Es reichen die Kenntnisse über das Jugendschutzgesetz und eine körperliche und geistige Eignung. Nicht einmal eine pädagogische oder eine psychosoziale Vorbildung ist notwendig, wir halten das für grob fahrlässig. Hier wird der Jugendschutz als zentrale Staatsaufgabe zum Experimentierfeld und es ist fraglich, ob die Eingriffe in die Rechtssphäre unsere Kinder und Jugendlicher nicht der UNO-Kinderrechtskonvention widersprechen“ so Lesjak.
Auch die Kinder- und Jugendanwaltschaft des Landes Kärnten übte in ihrer Stellungnahme Kritik am Jugendschutzgesetz-Neu und bezeichnete das Gesetz als „einen gravierenden Eingriff in die Rechte der Kinder und Jugendlichen“.
Foto: Grüne Kärnten